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Justiz-Administratien.  )  Hofkanzler  Scheffer,  der  der
eigentliche  Justizminister  im  Kabinet  seyn  sollte,  war  nur  die
Puppe  desselben.

Das  Uebel  recht  voll  zu  machen,  erließ  der  Herzog  einen
Befehl,  daß  Alles,  was  dieser  Hofkanzler  oder  ein  paar  Kabinetsräthe
  unterschreiben  würden,  eben  so  vollgültig  seyn  sollte,
als  ob  er  es  selösi  unterzeichnet  hätte.)

Das  Geheimeraths-Collegium,  das  zwar  dem  Scheine
nach  noch  blieb,  war  eigentlich  in  Ouiescentenstand  versetzt.
Im  Rescripte  vom  21.  Januar  4737,  worin  Herzog  Karl
Alerander  seinen  Kanzlei-Erat  zum  letzten  Male  regulirte,  waren
  bloß  von  Röder  und  von  Schüz,  Bilfinger  und
Hellwer  als  Geheimeräthe  genannt.

Dem  ersten  dieser  vier  Herren  aber,  dem  Herrn  Burggrafen
und  Erb-Oberstallmeister  von  Röder,  mochte  es  wohl  schwerlich
damals  ein  großes  Vergnügen  seyn,  daß  man  ihn  in  jenem
Reglement  unter  den  Geheimenräthen  nannte,  und  vielleicht
war's  auch  nicht  gerade  ein  Jeichen  der  Gnade,  daß  man  ihn
hier  nannte.  Er  hieß  zwar  schon  seit  dem  Antritt  der  Regierung
  Herzog  Karl  Aleranders  wirklicher  Geheimerrath,  aber
er  that  nie  wirkliche  Dienste.  Er  erschien  nicht  einmal  im
Collegium,  und  der  damals  so  tief  herabgesunkene  Name  dieses
  Amts  war  so  sehr  unter  der  Würde  des  Oberstallmeisters,
daß  er  ihn  auch  da  nicht  als  seinen  Titel  nannte,  wo  er  hoͤchst
vollständig  alle  seine  Titulaturen  aufführte.  222)

*)  S.  bas  Rescript  Winnenthal  15.  Oktober  4736.

**)  S.  die  Nescripte  vom  9.  April,  16.  Oltober  und  24.  Dezember
4756.  I

*#5#)  S.  den  von  ihm  ausgesiellten  Lehenrevers  wegen  des  Erb-Ober-Stallmeister-Amts
  vom  24.  Januar  41757  (im  Archiv).