419

Von  Schuͤtz,  seit  der  Suͤß-Schefferischen  Periode  ganz
verdraͤngt  vom  Zutrauen  des  Fuͤrsten,  der  ihn  erst  mit  Gnaden
  überhäuft  hatte,  saß  wie  ein  wahrer  weiland  Kabinets-Minister
  jetzt  nur  noch  im  Geheimenrath.

Ebenso  war's  auch  mit  Bilfingern.  Sein  geheimes
Referendariat  hatte  er  längst  verloren,  er  genoß  den  Geheimenrath
  wie  ein  Invalide##ebrod.  Seine  Frcunde  und  seine
Feinde  sagten  ihm  damals  mehr  denn  einmal,  daß  sie  nicht
begreifen  köunten,  wie  er  Geheimerrath  seyn  möge.

Hellwer  aber  war  und  hieß  Geheimerrath,  weil  es
einmal  seine  Ancienneté  im  Regierungsraths-Collegium  erforderte,
  daß  er  so  heißen  sollte.  Er  war  ein  stumpfer,  alter,
ausgedienter  Mann,  den  aber  doch  die  Kabinetsfaktion  bisweilen
  noch  brauchen  konnte.

Gebeimerrath  seyn  war  damals  eine  so  unbedeutende
  Sache,  daß  der  Hofkanzler  Scheffer  und  Geheime
Referendar  Pfau  in  dem  ersigenannten  Rescript,  das  doch
sie  selbst  verfaßt  hatten,  sich  nicht  einmal  zu  diesem  Collegium
  schreiben  lassen  mochten,  ob  sie  schon  beide  als  wirkliche
  Geheimeraͤthe  in  das  Geheimeraths-Collegium  eingesuͤhrt
worden  waren.

Auch  die  Besoldungen  zeigten,  auf  welchem  Fuß  damals
Alles  war.  Die  ordentliche  Besoldung  des  gelehrten  Geheimen=Raths,
  die  Bilfinger  genossen,  machte  4500  fl.,  und  dem  adelichen
  Geheimenrath  waren  2000  fl.  ausgesetzt.  Hofkanzler
Scheffer  hingegen  bekam  etatmähig  5558  fl.,  und  nicht  nur
v.  Röder  hatte  sich  in  ehemaligen  Gnadenzeiten  eine  Besoldung
  von  5000  fl.  zusammengemacht,  sondern  auch  v.  Schüz
genoß  ebenfalls  von  jener  Periode  her  nur  1000  fl.  weniger
als  Roͤder.

278