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gium,  neben  zweien  alten  Herzogen  Administratoren,  die  auf
einander  folgten,  *)  mit  großer  Kraft  die  ganze  Regierung
des  Landes.  Es  war  ein  verständiges  und  mit  Recht  gerühmtes
  Regiment.  ·

Die  Kammer  kam  seit  Jahrhunderten  zum  ersten  Male
hier  zu  einer  wahren  Wohlhabenheit,  und  so  verzweifelt  ihr
Zustand  zur  Zeit  des  Todes  Herzog  Karl  Alexanders  gewesen,
so  gesegnet  war  er  acht  Jahre  nachher.  Die  Schuldenlast
war  waͤhrend  der  Zeit  dieser  acht  Jahre  des  vormundschaftlichen
Regiments  unbedeutend  geringe  geworden,  denn  man  hatte

plõtzlich  starb,  so  kam  der  bisherige  Kammerdirektor  Johann
Eberhard  Georgii  kraft  eines  Dekrets  vom  22.  Okkober  eben
desselben  Jahres  an  seine  Stelle.

Mit  dem  Abgehen  des  Geheimenraths  Andreas  Heinrich
von  Schuz  aber  hatte  es  seine  eigene,  bis  jetzt  noch  nicht  genug
  erörterte,  Beschaffenheit.  Schon  im  August  1758  erhielt
er  auf  sein  dringendes  Bitten  die  Stellen  des  Hofrichters  und  des
Oberhofmeisters  bei  dem  Collegium  illustre  zu  Tübingen,  unter
Beibehaltung  seines  Charakters  und  Ranges  als  adelicher  Gebeimerrath;
  erst  aber  im  April.  1741  bezog  er  dieselbe,  und
nun  erst  wurde  auch  durch  ein  Dekret  vom  20.  Juni  1741
Fr.  August  von  Harden  berg  zum  Geheimenrath  ernannt,
und  zwer  rückte  er  seiner  ebemaligen  Anciennerät  zufolge  vor
dem  Hofmarschall  von  Wallbrunn  ein.  So  bestand  also  von  da
an  bis  in  den  Aufang  des  Jahres  4744,  da  Herzog  Karl
volljährig  erklärt  wurde,  das  Geheimeraths-Collegium  aus  folgenden
  Personen:  Joh.  Eb.  Fr.  von  Wallbrunn,  Comitial-Gesandter,
  Fr.  Aug.  von  Hardenberg,  Kammere-prisident,
  Fr.  R.  von  Wallbrunn,  Ober-Hofmarschall,  Georg
Bernhard  Bilfinger,  Konsistorial-Präsident,  Phil.  Eb.
Zech  und  Johann  Eb.  Georgii,  der  zu  Ende  des  Jahres
4711  mit  den  Prinzen  nach  Verlin  ging,  und  mit  ihnen  daselbũ
bis  zu  Anfang  des  Jahres  1744  blieb.

*)  Herzog  Karl  Rudolph  von  Neuenstadt  und  Herzog  Karl
Friedrich  von  DOels.