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endlich  die  Landstände  bewogen,  zwei  Millionen  derselben  zu
übernehmen,  und  was  alsdann  noch  übrig  geblieben,  wurde
größtentheils  liquidirt  und  abgetragen.  Man  endigte  überdieß
zugleich  kosibare  und  langwierige  Prozesse  durch  vortheilhafte
Vergleiche,  Man  erwarb  neue  Revenüen,  und  sparte  überall
im  Eingelnen,  damit  überall  Fülle  seyn  mochte,  wenn  der
junge  Landesherr  das  Regiment  antrete.

Eben  so  gläcklich  wurden  auch  die  landesherrlichen  Rechte
im  Verhältniß  gegen  die  Stände  gewahrrt,  und  nicht  nur  gewahrt,
  sondern  erweitert.  Denn  so  sehr  sich  bis  dahin  die
Landstände  gewehrt  hatten,  auch  zu  Unterhaltung  von  Haustruppen
  etwas  herzugeben,  so  glücklich  war  es  der  vormundschafrlichen
  Regierung  gelungen,  eine  stete  Verwilligung  dieser  Art
einzuleiten.  Selbst  in  Beziehung  auf  die  dem  Landesherrn
zustehenden  legislatorischen  Rechte  lautete  der  Landtags-Abschied
  von  4739  weit  günstiger,  als  irgend  einer  der  vorhergehenden
  Rezesse.  Man  gewann  landesherrlicher  Seits  im
Buchstaben  der  Landesverträge,  und  gewann  noch  mehr  im
täglichen  Gang  der  Geschäfte.

Auch  in  Ansehung  der  auswärkigen  Angelegenheiten  hatte
Wirtemberg  vielleicht  nie  ein  so  großes  Ansehen  behaupter,
als  damals.  Man  befolgte  ein  gewisses,  einmal  wohl  bedachtes
  Sysiem,  und  je  schwerer  es  einer  Macht  von  dem  Range
seyn  mußte,  wie  Wirtemberg  war,  mitten  im  kriegerischen
Geräusche  der  ersten  Mächte  Europa's,  das  besonders  auch
in  Süddeutschland  ertönme,  Neutralität  zu  behaupten,  desto
ehrenvoller  war's,  eine  solche  scheinbare  politische  Unmöglichkeit
zum  Besten  des  Landes  glücklich  auszuführen.

Bei  diesem  allem  wurde  der  Hauptpunkt,  an  welchem
wegen  der  Zukunft  Alles  lag,  die  Erziehung  des  jungen  Landprinzen
  und  seiner  Brüder,  nicht  vergessen.  Zu  Stuttgart  —