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den  Willen  seincs  Herrn  thur?“  Schade,  daß  das  Rescript
nicht  aus  Marokko  datirt  war!

Das  ganze  Geheimeratbs-Collegium  bestand  jetzt  nech,
nachdem  Georgii  und  Renz  daraus  verschwunden,  aus  den
beiden  Herren  Minisiern  Graf  Montmartin  und  dem
Regierungs-Präsidenten  von  Pflug,  auch  drei  Accessisien:
  von  Volgstädt,  Reuz  und  Commerell,  *)
denu  seit  daß  der  Herr  Graf  das  Ganze  gereinigt  und  Alles
nun  mit  seinen  Dienern  besetzt  hatte,  so  verschwand  auch  wieder
  die  alte  Scheidung  von  Kabineks-Minilierium  und  Geheimen-Ratb.
  Er  ließ  sich  nun  wieder  im  Adreßkalender  auch
zum  Geheimenrathe-Colkegium  rechnen.

So  blieb's  zwei  Jahre  lang,  bis  endlich  in  der  Mitte
des  Jahres  1766  eine  große  Vrränderung  vorging,  die,  so
wenig  sie  vielleicht  vorerst  eine  ernstliche  Veränderung  des  damaligen
  Zusiandes  des  Gebeimenraths-Collegiums  seyn  sollte,
doch  mit  mebreren  ähnlichen  Phänomenen  der  damaligen  Zeit
zusammenbing,  die  wenigstens  klar  zeigten,  daß  der  Herzog
gewisse  Notbwendigkeiten  füble.

Graf  von  Monimarkin  erhielt,  seine  Entlassung  mit  einer
Pension  von  4000  fl.,  **)  eben  so  viel  erbielt  auch  bei  seiner
damaligen  Jubilirung  der  Regierungs-Präsident  v.  Pflug,  7)

*)  Alle  drei  blieben  auch  im  wirtembergischen  Adreßkalender  nach  ihrer
Ordnung  noch  als  Regqierungsrärhe.  Commerell,  der  ssch  durch
sein  Betragen  in  der  neuen  Steuersache  die  Gnade  des  Herrn
Premierministers  erworben  (s.  Hubers  Biographie,  S.  67),
war  der  vorlehte  Regierungsrath  auf  der  gelehrten  Bank,  wie
er  durch  ein  Dekret  voin  17.  April  1765  Geheimerraths-Accessist
  wurde.

**)  Solitude,  10.  Mai  4766.

»es)  Monak  Dezember  4766.