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erwarten.  Und  auch  aus  dem  Regierungs-Collegium  selbst  hatte
Graf  Montmartin  sie  so  ausgesucht,  wie  er  sie  nach  seinen
Absichten  bequem  fand.  Daher  war  Eberhard  von  Gemmingen
  nicht  unter  ihnen;  Commerell  war  mit  Hintansetzung
mebrerer  verdienten  Regierungsräthe  gewählt  worden,  und  Renz
hatte  das  erste  Vorum  auf  der  gelehrten  Bank  erhalten,  obschon
  Weikersreuter  in  der  Regicrung  vor  ihm  gesessen.  Ein
Collegium,  wie  dieses  zusammengesetzk,  konute  zu  keiner  Selbstständigkeit
  gelangen.  Die  Geschichte  desselben  besiehr  also  auch
größrentbeils  bloß  aus  der  Bemerkung  von  Personal-Veräuderungen.


JIm  Dezember  1766  wurde  dem  Grasen  von  Montmartin,
  während  daß  der  Herzog  eine  Reise  machte,  die  Direktion
  aller  Geschäfte  des  Geheimenraths  und  aller  Kollegien
übertragen.

Dieß  war  eine  neue  Erscheinung  des  Mannes,  dessen
man  los  geworden  zu  seyn  glaubre,  und  mochte  leicht  eine
noch  gefährlichere  Apparition  desselben  seyn,  da  er  nicht  ordentlich
  wieder  in  Dienst  und  Sold  trar,  sondern  das  ganze
Geschäft  nur  in  Form  einer  außerordentlichen  Kommission
übernahm.  Er  trug  keine  Responsabilitär,  die  ihm  beschwerlich
  werden  konnte;  denn  wer  wollte  Seine  Ercellenz  den
Kais.  Kön.  Herrn  Geheimenrath  die  Verantwortlichkeit  fühlen
lassen?  Er  haite  keinen  neuen  Diensteid  geschworen  und  war
nicht  verpflichtet.  Er  schien  kein  Hausgenosse  mehr  zu  seyn,
sondern  nur  ein  Gespenst,  das  fortspuke.

Den  5.  Dezember  1707  erhielt  der  Geheimerath  von
Kniestädt  seinen  Abschied,  weil  er  die  Annahme  der  Comitialstelle
  verweigert  hatte,  und  Montmartins  Tochtermann,  der
unwissende  Graf  L.  C.  E.  von  Dürkheim,  wurde  2.  Januar
  4769  Comitial-Gesandter,  akkreditirter  Minisier  am