44

und  dabei  auch  vieler  politischen  Herzhaftigkeit;  aber  er  hatte
weder  Wissenschaft,  noch  Fleiß  genug,  um  mäechtig  und  anhaltend
  wirken  zu  können,  noch  konnte  er  auch  eben  daher
Willen  oder  Ansehen  genug  haben,  um  den  Aufang  einer  neuen
Ordnung  der  Dinge  zu  machen.

Noch  weniger  aber  war  dieses  von  Albrecht  Jakob
Bühler  zu  erwarten,  so  manche  schätzbare  Eigenschaften  er
sonsi  hatte.

Er  war  ein  Mann  von  sicherem  praktischen  Verstande,
gesunden  Einsichten  und  unermüdeter  Arbeitsamkeit,  klug  bis
zur  Schlauheit,  und  wie  in  allen  seinen  politischen  Maßregeln,
so  auch  in  seinem  ganzen  Aeußern,  scheinbar  nachgiebig,  fein
und  mild.  Dieß  alles  war  er  schon  von  Natur,  und  dieß
hatte  er  auch  nach  seiner  ganzen  bisherigen  Laufbahn  werden
muͤssen,  denn  fast  seit  seinem  ersten  Eintritt  in  oͤffentliche
Aemter,  der  ihm  durch  die  Heirath  mit  der  Tochter  des  Stuttgartischen
  Stadtvogts  Groß,  die  der  junge  Herzog  Karl  genau
kannte,  fruͤher  als  gewoͤhnlich  gelang,  war  er  wenig  mehr,
als  wahrer  Hofgallopin  gewesen.  Er  gehoͤrte  besonders  seit
1763  zu  keinem  Collegium.  Nicht  zum  Hof-Marschallenamt,  bei
dem  er  lange  Zeit  vorher  gestanden,  nicht  zur  Regierung,  in
der  er  ohnedieß  1762  kaum  ein  Jahr  lang  gewesen  war.  Er
hieß  Gehcimer  Legationsrath  und  Commissairc  göncral  bei  der
Académie  des  Arts,  und  unter  diesem  Titel  war  er  außerordentlicher
  Geschäftsträger  oder  Besorger  der  mannichfaltigsten
  Kommissionen  des  Herzogs  bei  dem  Bauwesen,  dem
Theater  und  anderen  Angelegenheiten,  die  der  Herzog  unmittelbar
  trieb.

Diese  Laufbahn  war  demuach  zwar  nicht  die  beste,  um
einen  kenntnißvollen  Geheimenrath  zu  bilden,  und  es  mochte
Bühlern  wirklich  auch  viel  noch,  besonders  an  Wissenschaft

Spittler's  sämmtliche  Werke.  XIII.  Bb.  29