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bisher  in  den  wichtigsten  Fällen  selbst  durch  neue,  icht  unbedeutende
  Konzessionen  alles  Mögliche  zur  Beruhigung  und
Billigmachung  der  Stände  gethan  habe.

Unstreitig  würde  also  im  gegenwärtigen  Falle  die  oberstrichterliche
  Hülfe  zu  Wien  unter  solchen  Aussichten  gesucht
werden  können,  die  den  stärksien  Kontrast  gegen  das  machen,
was  1764  die  Lage  der  Dinge  gewesen  ist.  Damals  ging
den  Herzoglichen  Sachwaltern  überall  ein  böses  Gerücht  von
der  Beschaffenheit  ihrer  Sache  voran;  jetzt  scheinen  sich  vielmehr
  die  Stände  in  diesem  Falle  zu  befinden.  Faktische
Vorschritte  und  Behauptungen,  gegen  den  klarsten  Buchstaben
  alter  und  neuer  Verträge  anstoßend,  machten  es  1764.
oft  fast  unmoglich,  der  Sache  auch  nur  einigen  Rechtsschein
zu  geben;  jetzt  aber  hält  sich  der  Vertheidiger  der  landesherrlichen
  Rechte  selbst  an  den  Erbvergleich,  und  der  faktische
Vorschritt  fällt  den  Ständen  zur  Last.  4764  haben  sich  drei
Kdnigshöfe  der  siändischen  Angelegenheiten  zu  Wien  angenommen,
  und  namentlich  .Rücksichten  auf  die  sehr  emphatische
prcußische  Intercession  mußten  nach  geschlossenem  Hubertsburger
  Frieden  zu  Wien  sehr  wirksam  seyn.  Gegenwärtig
aber  ist  unverkenübar,  daß,  sosern  irgend  auf  solche  Einflüsse
bei  einer  bloßen  Rechtssache  Rücksicht  genommen  werden  muß,
gewiß  Alles  zu  Gunsten  der  schnell  siegenden  landesherrlichen
Rechte  sich  vereinigen  müsse.  So  wahr  isi's  also  in  jeder
Näcksicht,  daß  die  Lage  der  Dinge  jetzt  ganz  anders  sey,  als
ste  1764  war;  und  doch  häufen  sich  Bedenklichkeiten  auf
Bedenklichkeiten,  sobald  man  sich  die  Frage  zur  gewissenhaften
  Prüfung  vorlege,  ob  Hülfe  zu  Wien  zu  suchen  scy?

Es  soll  schnelle  Hülfe  seyn,  denn  die  Kriegskasse  bedarf
schnelle  Resiitution  des  ihr  Enzzogenen  und  schnelle  Versicherung
  ungeschwächter  Beiträge  für  die  Zukunft.  Daß  aber