456

bei  einer  erhobenen.  ordentlichen  Klage  zu  Wien,  und  selbst
wenn  die  Sache  den  allerschnellsien  Gang  eines  Mandats
nehmen  sollte,  an  eine  solche  Schleunigkeit  der  Hülfe,  als  gewünscht
  wird,  nicht  zu  denken  sey,  weiß  Jeder,  der  die  Formen
  der  reichêrichterlichen  Hülse  kennt.  Und  wenn  ctwa
auch  die  Sache  nicht  diesen  Gang  nehmen,  sondern  der
Kaiser  einen  Kommissär  zur  schnellen  Ausgleichung  nach
Stuttgart  schicken  sollte,  so  ist  wieder,  selbst  wenn  man  den
bestgesinnten,  willigsien  Kommissär  annimmt,  und  voraussetzt,
  daß  die  Stände  seinem  ausgleichenden  Zuspruch  gar  nicht
entstehen  würden,  doch  vor  drei,  vier  Monaten  an  keine
reelle  Hülfe  zu  denken.

Dabei  mag  man  sich  nicht  einmal  die  Frage  aufwerfen,
ob  man  nicht,  bei  einem  ctwas  lebhaften  Gefühl  für  das
landesherrliche  Interesse  in  dieser  Sache,  sehr  bedauern  müßte,
Hülfe  erhalten  zu  haben,  wenn,  die  Hölfe  etwa  darin  bestände,
daß  zwar  den  Ständen  die  Verpflichtung,  das  erhöhte  Kreis=Ertra-Ordinarium
  ohne  Schwächung  des  Milirär-Beitrags  bis
zum  Reichssrieden  hin  zu  bezahlen,  auferlegt  würde,  aber  das
allgemeinere  Prinzip  auch  für  die  Zukunft  aufgegeben  werden
mäßte.  Und  doch  haben  selbst  die  herzoglichen  Räthe  bei  der
Vergleichs,  Deputation  die  letztere,  im  Ganzen  viel  wichtigere
  und  folgenreichere  Sache  als  etwas  angesehen,  das  leicht
bei  einer  rechtlichen  Behörde  etwa  noch  skeptischen  Diskussionen
  unterworfen  seyn  koͤnnte.  Votam  kann  sich  ohne  die  Gefühle
  des  tiefsten  Schmerzes  den  Fall  gar  nicht  denken,  wenn
man  am  Ende  einen  Sieg  erfechten  sollte,  der  bei  aller  Glorie
und  Hülfe  des  Augenblicks  doch  in  Beziehung  auf  die  ganze
Zukunft  als  eine  Niederloge  angesehen  werden  müßte.

Noch  kommt  aber  hinzu,  daß  jeder  solche  Prozeß  oder
jedes  solche  Herbeirufen  einer  fremden  höhern  Hülfe  auch