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Weisheit  eines  Regenten  ganz  unabhängig  von  allen  solchen
Perhältnissen  die  politischen  Gesinnungen  Sr.  Durchlaucht
sind,  und  so  sehr  dieses  dadurch  erprobt  worden,  daß  Höchsidieselben
  gleich  beim  Antritt  Dero  Regierung  den  Frieden
mit  der  Republik  Frankreich  ouf's  Ncue  bestätigt  haben,  so
bleibt  doch  immer  noch  in  jedem  großen,  kritischen  Falle  die
Nothwendigkeit  vorhanden,  zufolge  jener,  sey  es  auch  nun
einmal  noch  so  unrichtigen,  aber  bei  dem  übermächtigen  und
uns  unmittelbar  nahen  Nachbar  doch  nicht  widernatürlichen
Suppositionen  sich  auszudrücken  —  also  besiimmt  gegen  den
Einmarsch  russischer  Truppen.

Ohnedieß  ist  eine  solche  Erklärung  gegen  den  Einmarsch
fremder  Truppen,  die  das  Reich  nicht  herbeigerufen  hat  und
von  deren  Annäherung  dasselbe  überdieß  nicht  einmal  benachrichtigt
  worden,  den  Gesetzen  des  Reichs  und  der  ganzen
Versassung  desselben  gemäß,  und  auch  ohne  eine  vorgängige
französische  Aufforderung  könnte  und  müßte  dieselbe  statt  haben.
Jeder  Reichsfürst,  der  dagegen  reklamirt,  übt  damit  bloß  ein
Recht  aus,  ohne  dessen  Aufrechthaltung  in  der  That  in  keinem
  Reiche  die  Verfassung  desselben  besiehen  könnte,  und  wer
ein  solches  Recht  in  einem  großen,  kritischen  Falle  nicht  ausuͤbt,
  vollends  noch  wenn  er  mit  einer  solchen  Stärke  dazu
aufgerusen  worden,  wie  in  der  neuesten  französischen  Note  geschah,
  der  kann  sich  nicht  mit  großem  Recht  beklagen,  wenn
er  als  Verdächtiger  angesehen  werden  will.

Spittler's  simmtliche  Werte.  XIII.  Be.  30