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Verfassung  minder  Kundigen  sehen,  wie  wichtig  für  das  Ganze
die  Geschichte  einzelner  Kldster  ist.  Man  muß  dabei  den  einmal
  genommenen  Standpunkt  des  Herrn  Verfassers  wohl
beobachten,  daß  er  mehr  für  den  Geschichtforscher,  als  Liebhaber
  oder  gelegenheitlichen  Freund  der  wirtembergischen  Geschichte
  schreibt,  und  der  Geschichtforscher  darf  über  die  Umständlichkeit
  mancher  Nachrichten  nicht  verdrießlich  werden,
welche,  wenn  sie  ihm  auch  nicht  unmittelbar  nützlich  sind,
wenigsiens  doch  immer  ein  bestimmteres,  lebhafteres  Bild  jener
  alten  Zeiten  und  Verfassungen  bei  ihm  erwecken,  die  wir
oft  aus  Unwissenheit  nur  gar  zu  gern  den  unfrigen  verähnlichen.
  Hr.  Schmidlin  macht  es  sehr  evident,  auf  was  für
seichten  Gründen  die  bisher  fast  allgemein  angenommene  Meinung
  beruhe,  daß  ein  Graf  von  Wirtemberg  das  Kloster
Denkendorf  gestiftet  habe.  Die  eigentliche  Familie  des  Stifters
  getraut  er  sich  nicht  zu  entscheiden,  wenn  sich  schon  ein
starkes  Uebergewicht  von  Wahrscheinlichkeit  für  einen  Grafen
von  Calw  zeigt.  Bei  Recensson  der  Proͤbste  des  Klosters  gab
es  mannichfaltige,  von  dem  Verfasser  wohl  benutzte  Gelegenheiten,
  die  alte  Kloster-Oekonomie  aufzuklären,  und  besonders  in
den  Jeiten  der  Resormation  zu  zeigen,  wie  sich  das  Verhältniß
  des  Probstes  zu  seinem  Schutzherrn,  dem  Herzog  von
Wirtemberg,  und  selbst  auch  die  innere  Einrichtung  des  Klosters
  nach  und  nach  geändert  habe.  Die  Instruktion,  welche
Herzog  Ludwig  im  Jahr  1580  dem  Denkendorfischen  Verwalter
  gab,  und  die  hier  zum  ersten  Male  aus  dem  Original
abgedruckt  wurde,  ist  hierin  besonders  lehrreich;  es  war  wohl
damals  fast  nothwendig,  daß  sich  der  Verwalter  ein  Register
über  seine  Instruktion  machte,  so  mühsam  bestimmt  ist  sie
auch  in  Kleinigkeiten.