47#

war,  und  die  Vertrautheit  mit  der  Verfassung  des  Landes,  als
seines  Vaterlandes,  erleichterte  ihm  die  Aussuchung  der  wahren
  pragmatischen  Wirkungspunkte,  die  in  der  altern  deutschen
  Staatengeschichte  meist  so  einfäch  und  also  auch  meie
siens  so  leicht  verfehlt  sind.  Die  ganze  Geschichte  zerfällt,
wie  sich  erwarten  läßt,  in  die  Periode  der  Grafen  und
Herzoge,  und  nicht  nur  der  geänderte  Titel  macht  hier
die  Epoche,  sondern  es  ereigneten  sich  gerade  um  diese  Zeit
wichtige  innere  Revolutionen,  auf  deren  Kenmniß  die  Geschichte
  der  ganzen  nachherigen  Verfassung  beruht.  Die  Zeiten
  der  Grasen  sind  zweckmäßig  kurz  geschildert,  aber  den
reichern  Vorrath  der  Geschichte  der  Herzoge  hat  der  Versasser
benutzt,  um  den  Charakter  derselben  aufzuklären,  weil  bei
kleinen  Stcaten  vom  Persönlichen  des  Regenten  viel  mehr
abhängt,  als  bei  großen.  In  diesem  Bame  geht  die  Geschichte
  nur  bis  auf  das  Jahr  1733,  und  die  Schilderung  der
gegenwärtigen  und  der  vorigen  Regierung  soll  für  einen  eigenen
  Theil  ausgesetzt  bleiben,  für  den  sie  auch  gewiß  noch
hinlänglichen  Stoff  geben.  Als  Veilagen  finden  sich  bei  diesem
  Theil  eine  franzsische  Apologie  des  Herrn  von
Forsiner,  der  zu  Anfang  dieses  Jahrhunderts  wirtembergischer
  Hofmarschall  war,  aber  von  einer  rachgierigen  Maitresse
  verfolgt  wurde.  Forsiner  hat  durch  seine  Apologie  dem-Verfasser
  die  Gefahr  erspart,  unangenehme  Zeiten  gar  zu  umständlich,
  selbst  mit  Nennung  gewisser  Familien  und  Personen,
  zu  schildern,  und  das  Feuer,  mit  welchem  der  verfolgte
Unschuldige  schreibt,  gibt  dem  Ganzen  ein  doppeltes  Interesse.
Staat  derjenigen,  welche  zum  landständischen
Ausschuß  gehdren.  Auf  diesem  landsiändischen  Ausschuß
  beruht  die  Erbaltung  der  ganzen  Konstitution,  es  ist
also  wichtig,  den  Anfang  der  Pflichten  und  Rechte  dieser