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oft  ein  neuer  Theil  vom  Arndtischen  Archive  für  die  sächsische
Geschichte  oder  vom  Moserischen  patriorischen  Archive  erscheint!


11.  Breyer  (Geheimer  Legations-Rath),  einige  interessante
  Staatsproblemc,  betreffend  hauptsächlich
  die  so  ansehnlichen  ältern  wirtembergischen
  Allodialbesitzungen,  ingleichen
die  dem  Land  cinverleibten  neuen  Erwerbungen
  2c.,  aufgestellt  im  64.  und  85.  Bande
der  allgemeinen  deutschen  Bibliothek.  Frankfurt
  und  Leipzig  4790.  8.  *)

In  der  allgemeinen  deutschen  Vibliothek  wurde  bei  Re,
cension  der  Breyer'schen  Elem.  jur.  publ.  die  Frage  aufgeworfen:
  ob  denn  das  alles,  was  1495  wirtembergische  Besitzung
  in  Schwaben  gewesen,  1495  zu  einem  großen  Reichs-Lehen
  vereinigt  worden  sey?  die  wirtembergischen  Allodien
wie  die  kleinen  Lehen?  Herr  Breyer  bejaht  diese  Frage  mit
vollkommenstem  Recht  gegen  den  Recensenten;  denn  wenn
man  die  Stielle  des  Herzogbriefs,  wegen  Abfertigung
der  Töchter  nach  Aussierben  des  Mannsstammes,
  auch  nur  mit  einiger  Aufmerksamkeit  liest,  so  kann
nicht  der  geringste  Zweifel  darüber  emstehen.  Vei  der  Frage,
welche  die  seit  1495  erworbenen  und  dem  Laude  inkorporirten
Stuͤcke  betrifft,  konnte  sich  wohl  der  Herr  Verfasser  bei  der
Kürze,  die  er  sich  zum  Gesetz  gemacht  zu  haben  scheim,  nicht
bestimmt  genug  erklären.  Es  bleibt,  wenn  wir  nicht  irren,

*!˙l4  Aus  den  Gött.  Gel.  Anz.  1790.  Stück  34.