487

hier  immer  noch  ein  Mittel  übrig,  wodurch  man  Alles  vereinigen
  kann.  Diese  neuerworbenen  und  dem  Lande  einverleibten
  Stücke  bleiben,  nach  Abgange  des  Mannsstammes,
unabgelöst  bei  der  Hauptmasse,  und  sie  steuern  forthin,  wie
bisher,  zur  landständischen  Kasse,  aber  die  Kameral-Revenüen,
die  der  Mannsstamm  daraus  gezogen,  kann  man  den  Allodial-Erben
  schwerlich  verweigern;  nur  die  Landeshoheit  über
dieselben  geht  nicht  auf  diese  über,  sie  bleibt  bei  dem,  der
alsdann  Landesherr  des  ganzen  Herzogthums  wird.  S.  10
bis  12  wird  auf  einen  Zweisel  geantworket,  den  Herr  Nast
in  seiner  hisiorischen  Ausführung  über  das  Gesetz  der  Landes-Untheilbarkeit
  und  Erstgeburtsrecht  im  wirtembergischen  Fürstenhause
  vor  einiger  Zeit  vortrug.

42.  Chr.  Friedrich  Schnurrer  (Professor  in  Tübingen),
biographische  und  literarische  Nachricht  von
ehemaligen  Lehrern  der  hebräischen  Litera,
tur  in  Tübingen.  Ulm  1792.  8.  9)

Eine  mit  feinem  Geschmack  und  vieljährigem  Fleiß  gemachte
  Sammlung.  Dreizehn  Lehrer  der  hebrälschen  Sprache,
wie  sie  die  Universität  Tübingen  von  1522  an  bis  1635  gehabt
  hat,  werden  hier  nach  einander  aufgeführt,  die  wichtigsten
  Umstände  ihres  Lebens  geschildert,  und  ihre  Schriften
mit  großer  Sorgfalt  und  Vollständigkeit  aufgezählt.  Job.
Reuchlin  eröffnet  die  Reihe,  und  Wilh.  Schikard  schließt  sie.
Letzterer  ist  offenbar  nicht  nur  in  dieser  Reihe,  sondern  wohl
in  der  ganzen  Reihe  aller  Tübingischen  Profelsoren  des  16ten

*)  Aus.  den  Gött.  Gel.  Anz.  1792.  Stuͤck  185.