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Schikards  Horologium  mit  den  vother  gangbaren,  und  namemtlich
  in  Wirtemberg  gangbaren  hebrälschen  Grammatiken
stand,  und  das  Charakteristische  des  Büchelchens  bemerklich  zu
machen,  das  so  lange  Zeit  als  Haupt-Inbegriff  aller  hebräischen
grammatischen  Weisheit  galt.  Schickard  scheint  in  Rücksicht
auf  methodische  Leichtigkeit  viel  Aehnliches  mit  Melanchthon
gehabt  zu  haben;  nur  daß  bei  diesem  überall  der  durch  klassische
  Literatur  geübte  Kopf  hervorblickte,  bei  jenem  aber,  wie
uns  scheint,  das  mathematische  Genie  mehr  sichtbar  ist.

45.  Fr.  Gutscher,  die  Pflichten  und  Rechte  des
wirtembergischen  Bürgers  in  einem  gemeinnützigen
  Auszug  aus  den  Landesgesetzen,
Landesgrundverträgen,  Rescripten  rc.  Ein
Versuch  über  die  Güte  der  wirtembergischen
Verfassung.  Stuttgart  1794.  8.  *)

Einc  nützliche  Schrift,  planmäßig  und  mit  vieler  Kenntniß
  geschrieben.  Hätte  der  Verfasser  seinen  Zweck,  das  Elogium
  der  wirtembergischen  Verfassung  zu  machen,  mehr  nur
fühlbar  werden  lassen,  als  geradezu  angekündigk,  so  würde  er
seine  patriotische  Absscht  bei  Vielen  wahrscheinlich  noch  vollständiger
  erreicht  haben.  Nach  einer  kurzen  Einleitung  von
den  Pflichten  und  Rechten  des  wirtembergischen  Bürgers
überhaupt  wird  in  der  I.  Abtheilung  von  den  Pflichten
und  Rechten  desselben  in  Beziehung  auf  seine  Gemeine
gehandelt;  in  der  II.  Abtheilung  in  Beziehung  auf  die
Kirche;  in  der  III.  Abtheilung  von  den  Pflichten  und

*)  Aus  den  Gött.  Gel.  Anz.  1794.  Stück  70.