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Gebrechen.  Es  ist  hier  weder  der  Ort,  noch  sind  die  gegenwärtigen
  Zeiten  der  Ark,  daß  es  gut  wärc,  dieses  weiter  auseinander
  zu  setzen.  Aber  keine  Zeit  kann  so  kritisch  seyn,
daß  es  Pflicht  wäre,  das  zu  loben,  was  nicht  lobenswürdig
ist,  und  Recensent  hält  es  für  einen  schädlichen  Wahn,  daß
man  durch  ein  übertriebenes,  parteiisches  Lob  solcher  Dinge,
die  offenbar  Gebrechen  sind,  dem  Publikum  eine  solche  Stimmung
  gebe,  wie  sie  jeder  Freund  der  öffentlichen  Ruhe  und
der  Kultur  gewiß  wünschen  wird.  Ob  S.  159  richtig  gesagt
  werde,  daß  das  Regierungs-Collegium  das  Justiz-Collegium
  des  Landes  sey,  ist  dem  Recensenten  sehr  zweifelhaft
gewesen;  die  ursprüngliche  und  wichtigste  Beziehunz  desselben
scheint  die  zu  seyn,  auf  die  auch  schon  der  Name  deuter,  ob
es  schon  Verhältnisse  gibt,  nach  welchen  es  auch  als  Justiz=Collegium
  angesehen  werden  muß.