Kein  Staat  hat  alle  Stufen  und  Abwechslungen  von
Verschlimmerung  und  Wiederherstellung  so  durchlaufen;  in
keinem  Staate  hat  sich  die  urspruͤngliche  demokratische  Freiheit,
  recht  nach  einem  durch  ganze  Jahrhunderte  hindurchlaufenden
  Plan,  anfangs  in  Aristokratie,  und  endlich  in  mehr
als  orientalischen  Despotismus  verloren;  in  keinem  Staate
haben  sich  die  Leidenschaften  der  Menschen  wirksamer  und
gefährlicher  gezeigt,  als  in  der  Gesellschaft  der  chrisilichen
Kirche.  Es  ist  der  Muͤhe  werth,  zu  sehen,  wie  es  denn
von  Anfang  her  gestanden  habe,  und  durch  was  für  mehr
oder  weniger  merkbare  Abweichungen  es  geschehen  sey,  daß
eine  Gesellschaft,  die  sich  zum  Diensie  des  alle  Menschen
ewig  liebenden  Gottes  vereinigte,  deren  Stifter  selbst  seine
beständig  wiederholte  Ermahnungen  zur  Liebe  und  Demuth
durch  sein  eigenes  Beispiel  bekräfrigte,  in  so  vielen  Perioden
ihrer  Geschichte  endlich  ein  Schauplatz  menschlicher  Herrschsucht
und  menschlicher  Bosheit  geworden.  Die  Geschichte  der  Kirchengesetze,
  deren  Entwurf  ich  dem  Leser  vorlege,  soll  einige  wichtige
Bcziehungen  dieser  Frage  aufklären,  und  da  gezeigt  werden  muß,
wie  bald  diese,  bald  jene  in  der  Kirche  zu  befehlen  gehabt
haben,  wie  ein  Synodalschluß,  welcher  im  vierten  Jahrhundert
viellricht  bloß  für  eine  Provinz  des  rômischen  Reichs  verbindlich
war,  bald  in  nachfolgenden  Jahrhunderten  für  die  ganze  Chrisienheit
  verbindlich  wurde;  wie  eine  Dekretale  des  rômischen
Bischofs,  welche  etwa  anfangs  bloß  als  guter  Rath  galt,  endlich
  für  die  ganze  Christenheit  zum  unverbrüchlich  heiligsten