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nehmlich  seinen  Juͤngern,  durch  ein  feierliches  Mahl  sich  seiner
  und  seins  Todes  oͤfters  zu  erinnern,  und  dieses  Gesetz
konnte  nicht  beobachtet  werden,  ohne  daß  die  Bekenner  Jesu
wenigstens  zu  gewissen  Zeiten  auf  das  Vertraulichste  zusammenkamen;
  aber  doch  gab  selbst  auch  diese  Veranstaltung
mehr  eine  Anlage  von  demjenigen  zu  erkennen,  was  sich
durch  Unterricht  und  Verordnungen  der  Apostel  erst  noch  entwickeln
  sollte,  als  daß  sie  schon  die  Errichtung  einer  eigenen
Gesellschaft  in  sich  geschlossen  haͤtte.  Noch  viel  weniger  war
es  in  dem  andern  Ceremonialgesetz  enthalten,  kraft  dessen  alle
zu  seiner  Lehre  Neubekehrte  durch  ein  gewisses  aͤußeres  Symbol
  zum  Bekenntniß  derselben  sich  verpflichten  sollten;  hingegen
  in  der  Vollmacht,  welche  die  Aposiel,  diese  Lehrer  des
ganzen  Menschengeschlechts,  von  ihrem  Herrn  erhielten,  lag
es  ganz  deutlich,  daß  sie  das  Recht  haben  würden,  einer
neuen  Gesellschaft,  in  welcher  sich  die  Menschen  zum  Bekenntniß
  der  Lehre  Jesu  Christi  vereinigen  sollten,  ihre  ganze
Form  und  Einrichtung  zu  geben.  Dem  Apostel  Petrus  wurde
  von  Jesu  vorausgesagt,  zu  was  für  einer  höchst  wichtigen
Absicht  er  vorzüglich  bei  Errichtung  und  Ausbildung  dieser
  neuen  Gemeinde  besiimmt  sey  5),  und  zugleich  versicherte
Jesus,  daß  keine  feindliche  Macht  im  Stand  seyn  solle,  diese
seine  Gemeinde  ganz  zu  zersidren.  Es  sollte  als  durch  goͤttliche
  Auctorität  geboten  und  verboten  seyn,  was  die  Aposiel
verbieten  und  befehlen  werden  55);  sie  sollten  des  Himmel,

mahl  auf  unser  Heil  haben.  Daß  der  Ausdruck:  „Ceremonialgesetz“
  gar  wohl  gebraucht  werden  könne,  erhellt  aus  der  Natur
der  Sache  selbst,  und  wird  durch  das  Beispiel  der  angesehensten
Theologen  gebilligt.  f.  Reussii  elementa  theol.  mor.  pag.  190.
*)  Matth.  16,  18.  19.
**)  Matth.  18,  „:3.  Joh.  20,  22.  25.  Die  Erklärung  dieser
Scellen  ist  zwar  bekanntermahen  streitig;  ein  Erweis  der  hier