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zelte  Vorzeigung  der  Triebfedern  einer  Maschiue-ein  getreues
Bild  von  der  nach  einem  gewissen  Gesetz  der  Seetigkeit  fortschreitenden
  Wirkung  des  Ganzen  darzustellen.

Sonst  ist  von  der  Sache  noch  in  manchen  Schriften  gehandelt
worden,  welche  zunächst  bloß  für  Behauptung  oder  Bestreitung
der  Rechte  einer  gewissen  einzelnen  metropolis  geschrieben  find,
oder  besonders  auch  den  wichtigen  Streit  de  Ecclesiis  suburbicarüs
  abhandeln.  Es  sev  mir  erlaubt  zu  gestehen,  was  ich  in
allen  Untersuchungen  dieser  großen  Männer  zu  vermissen  glaube.

1)  Immer  leuchtet  zu  viel  polemische  oder  apologetische  Ruͤcksicht
auf  Rem  hervor.  Dieses  nimmt  der  ganzen  Untersuchung  erstlich
  die  nöthige  Unparreilichkeit,  zweitens  die  eben  so  unentbehrliche
  Allgemeinheit.  Der  Ankläger  Roms  hat  wie  meistens,  so
auch  hier,  leichte  Sache:  welch'  ein  Schabe  also,  wenn  er  die
ganze  Untersuchung  geendet  zu  haben  glaubt,  sobald  er  seine
Dauptabsschr  erreicht  hat.  Der  Apologete  Roms  muß  unwisfentlich
  oder  wissentlich  untreu  handeln:  kann  dieß  ohne  Folgen  für
seine  ganze  Untersuchung  sepn?

2)  Die  Meisten  scheinen  den  stärksten  Beweisgrund  ihrer  Hppothese
in  Widerlegung  der  Hopothese  ihres  Gegners  zu  suchen;  schon  scheint's

ihnen  mehr  als  halb  gewonnen,  wenn  sie  zeigen  konnten,  ihr.
Gegner  habe  Unrecht:  als  ob  es  nicht  beisammen  stehen  könnte,
daß  die  alte  und  neue  Hyppothese  gleich  unrichtig  sepen.  Daher
geschieht  es  auch,  daß  dasjenige,  was  in  der  Hppothese  des  andern
  Theils  brauchbar  seyn  könnte,  mit  dem  Unbrauchbaren  frisch
hinweggeschnitten  wird,  und  ein  Phänomen,  zu  dessen  Erklärung
  mehrere  Hopothesen  mit  einander  verbunden  werden  muüssen,
soll  sich  schlechterdings  aus  einer  einzigen  erklären  lassen.

3)  Man  hat  sich  in  dem  ganzen  Streit  meistens  nur  immer  mit
Erklärung  oder  Verdrehung  einiger  Concilienkanonen  beschäftigt.
Der  bekannte  sechste  nicäische,  ein  paar  antiochische,  ein  turinscher,
  chalcedonscher,  waren  gleichsam  die  loci  communes,  bei
welchen  sich  die  ganze  Untersuchung  aufhielt  und  endigte.  Hauptstellen
  sind  zwar  die  angeführte  Canones  ganz  gewiß:  aber  ein
Pinselzug  stellt  nie  ein  ganzes  Gemälde  dar,  man  sollte  die  fei-