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vielleicht  Streit  entstanden  war,  zum  Kirchengesetz,  daß  der
Bischof  der  bürgerlichen  Hauptsiadt  zugleich  Vorsieher  aller

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Das  Jahr  dieser  Spnode  ist  streitig.  Nach  der  gemeinen
Meinung  wird  sie  in  das  Jahr  341  gesetzt,  und  ist  dieses  Jahr
richtig,  so  sind  die  autiochischen  Kanones  das  Werk  arianischer
Vischöfe.  Die  Ballerini,  denen  es  nie  an  Scharfsinn  und  Gelehrsamkeit
  fehlt.,  Begebenheiten.,  die  sich  mit  ihrer  Dogmatik
nicht  recht  reimen  wollen,  zu  verdrehen,  haben  zu  beweisen  gesucht,
  daß  diese  Kanones  nicht  der  Sonode  vom  Jähr  54r,
sondern  einer  ältern  vom  Jahr  552  gehören,  daß  der  Vorwurf
also  ganz  hinwegfalle,  die  Kirche  habe  Schlüsse  arlanischer  Synoden
  in  ihr  Gesetzbuch  aufgenommen.  (Dissert.  de  antiq.  con.
coll.  P.  I.  Cap.  4.)  Ernesti  in  der  theol.  Bibl.  (IV.  B.  S.  677)
ist  dieser  Hppothese  beigetreten.  Zwei  Gründe  scheinen  mir
derselben  so  entgegen  zu  stehen,  daß  sie,  auch  ohne  Ruͤcksicht
auf  manche  Einwürfe  gegen  die  ballerinischen  Beweise,  ihre
ganze  Wahrscheinlichkeit  aufheben:

Da  man  einen  Schluß  dieser  Spnode  (daß  kein  Geistlicher,  er
sey  seines  Amts  rechtmäßig  oder  unrechtmäßig  entsebzt  worden,
ohne  vorhergegangene  Bewilligung  einer  Synode,  desselben  sich
wieder  anmaßen  dürfe)  gegen  Johann  Chrpsostomus  brauchte,
so  wandte  bie  Partie  des  Chrosostomus  dagegen  ein,  die  Canones
  dieser  Synode  sepen  Schlüsse  arianischer  Bischöfe.  Also
noch  fast  ehe  fünfzig  Jahre  feit  Haltung  dieser  Sonode  verflossen
  waren,  sollte  sich  diese  falsche  Hopothese  schon  so  allgemein
  ausgebreitet  haben,  und  da  von  antiochischen  Kirchensachen
Niemand  bessere  Nachrichten  haben  kennte,  als  Chrofostomus:
so  mußte  entweder  schon  damals  Wahrheit  und  Irrthum  in
dieser  Sache  äußerst  schwer  zu  unterscheiden  gewesen  sepn;  wie
könnten  aber  alsdann  wir  vierzehn  Jahrhunderte  später  das
Kleinod  zu  finden  hoffen?  oder  es  müßte  sich  Chrysostomus  und
seine  Parrie  einen  sehr  unfrommen  Betrug  erlaubt  haben.  Ich
weiß  wohl,  wie  sich  selbst  Chrysostomus  in  Ansehung  der  so  genaunten
  fraudum  piarum  erklärt:  aber  in  einer  so  gährenden
Proceßsache,  wie  damals  die  Sache  des  Chrofosiomus  war,  wo
man  doch  mit  wachsamen  Gegnern  zu  thun  hat,  und  wo  eine