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so  sehr  zerstreute  Juden-Synagogen  durch  Handel,  Korrespondenz
  und  Religionseifer  zusammenhiengen  9):  so  war  gleich
bei  dem  ersten  Errichten  dieser  Gemeinen  der  Faden  gleichsam
  schon  gesponnen,  der  sie  zusammenknüpfte,  und  der  endlich,
  zum  unersetzlichen  Schaden  der  christlichen  Kirche,  unaufldsliches
  Band  wurde.  Kein  Bischof,  keine  Kirche  konnte
also  irgend  etwas  von  Wichtigkeit  vornehmen,  als  vereinigt
mit  den  übrigen  Bischöfen  seiner  Provinz,  oder  in  der  Uebereinstimmung
  mit  den  übrigen  benachbarten  Kirchen.  Deswegen
  sollten  bei  der  Wahl  eines  neuen  Bischofs,  kraft  gesetzmäßiger
  Observanz,  eigentlich  alle  Bischöfe  der  Prodinz
gegeuwärtig  seyn,  und  es  war  eine  Art  von  Dispensations,
gesetz  der  nicäischen  Synode,  daß  sie  nur  von  dreien  derselben
persbnliche  Gegenwart  forderte,  hingegen  sollten  doch  die  übrigen
  schriftlich  einwilligen,  und  der  Metropolit  sollte  die
Wahl  bestätigen  96).  Schon  in  den  arianischen  und  noch

*)  Dieses  läßt  sich  nicht  nur  aus  allen  damaligen  Umständen,  sondern
  auch  aus  einigen  Stellen  der  Apostelgesch  z.  B.  Kap.  26,
21.  mit  vielem  Grund  wahrscheinlich  machen.

*“  Can.  Nic.  4.  Die  Erklärung  dieses  Kanons  ist  zwar  streitig,
und  Marka  (de  Concord.  Sacerd.  et  imper.  I.  6.  c.  2.
pag.  785.)  vermuthet,  Zonaras,  Balsamon  und  Blastares,  welche
den  Kanon  von  der  Wahl  und  nicht  nach  seiner  Meiung  von
der  Ordination  erklären,  härten  die  Sitten  und  den  Sprachgebrauch
  ihres  Zeikalters  mit  dem  Sprachgebrauch  dieser  erstern
Jahrhunderre  verwechselt:  bei  Profanschriststellern  komme  zwar
Xprota  pro  electione  vor,  aber  nie  bei  Kirchenseribenten.
Diese  letztere  philolegische  Anmerkung,  auf  welcher  Alles  beruht,
  wird  durch  mehrere  Stellen  bei  Suicern  widerlegt;  und
wenn  vlelleicht  auch  schon  dieser  nicäische  Kanon  in  spätern  Zeiten
  zu  Ausschließung  der  Lapen  von  der  Wahl  des  Vischofs  gesehmäßigen
  Vorwand  gab,  so  lag  die  Schuld  nicht  daran,  daß
man  unter  Artporonta  Ordination  hätte  verstehen  sollen,  sondern
daß  man  auc  dem  Stillschweigen  des  Kanons,  von  Theilneh-