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ser  schrieb  diese  Synoden  aus,  und  man  hat  noch  mehrere
solcher  kaiserlichen  Ausschreiben,  welche  die  Sache  außer  alganzen

  Kirche  gelten;  wis  konnten  sie  aber  Stimme  der  ganzen
Kirche  sepn,  wenn  sich  nicht  die  ganze  Kirche  auf  denselben  verfammelt
  hatte?  Man  half  sich  also,  und  schränkte  es  bloß  auf
den  größern  Theil  der  Christenheit  ein:  Stimme  des  größern
Theils  könne  immer  als  Stimme  des  Ganzen  angesehen  werden.
Das  erzeugte  die  Frage:  wie  viele  es  seyn  müßten,  bis  man  die
Versammlung  als  den  größern  Theil  der  Kirche  ansehen  könnte,
wie  viele  aus  jeder  Provinz  da  gewesen  sevyn  müßten,  u.  dgl.  m.
Jede  Antwort,  die  man  etwa  geben  zu  können  glaubte,  wurde
von  einer  neuen  Frage  geschlagen;  und  so  unangenehm  es  auch
für  eine  gewisse  Dogmatik  war,  so  mußte  man  dech  endlich  auf
den  richtigern  Begriff  zurückkommen,  ökumenische  Spnods  sey
biejenige,  an  welcher  das  ganze  römische  Reich  Theil  genommen.
Der  Sprachgebrauch  der  damaligen  Zeit  bestätigt  diese  Bedeutung
vollkommen  (Luc.  2,  1.);  nur  entstund  die  neue  Frage:  woran
man  sehen  könne,  daß  das  ganze  römische  Reich  an  srgend  einer
Spnode  Theil  genommen  habe,  da  auf  keiner  einzigen  derselben
der  ganze  Klerus  des  römischen  Reichs  zugegen  war.  Und  hier
glaube  ich,  ist's  durchaus  nothwendig,  die  Bestimmung  von  dem
kaiserlichen  Schreiben  herzunehmen.  Jede  Spnode  ist  ökumenisch,
  die  der  Kaifer  in  sein  ganzes  Reich  oder
nach  der  Sprache  späterer  Zeiten  an  alle  Patriarchen
  und  unabhängige  Bischöfe  ausschrieb;  es  mögen
alsdann  der  Bischöfe  viele  oder  wenige  gekommen  seyn,  die
Schlüsse  einer  solchen  Spnode  mögen  Kirchengesetz  geworden  sepn
oder  nicht,  das  kann  den  Namen  nicht  ändern,  denn  ökumenische
  Spnode  ist  deswegen  noch  nicht  allgemein  verbindliche  Spnode
  gewesen,  weil  letzteres  erst  durch  die  kaiserliche  Ratification
entschieden  wurde,  und  der  Kaiser  kounte  ja  eine  Synode  in  sein
ganzes  Reich  ausgeschrieben  haben,  ohne  daß  es  ihm  alsdenn
gefiel,  ihren  Canonibus  gesedliche  Kraft  zu  geben.  Manche