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nichts  zu  befehlen  hat.  Selbst  auch  da  die  Synoden  durch
kaiserliche  Edikte  ausgeschrieben  wurden,  und  die  Praͤlaten
auf  Herrschaftskosten  herbeigefuͤhrt  werden  mußten,  und  unterwegs
  alle  Vortzeile  genoßen,  die  kraft  besonderer  kaiserlicher
Befehle  diejenigen  hatten,  welche  in  Herrschaftssachen  reisten,
selbst  auch  damals  war  die  Anzahl  der  versammelten  Bischoͤfe,
verglichen  mit  der  Anzahl  aller  Bischoͤfe  des  Roͤmischen  Reichs,
gar  nicht  betraͤchtlich,  und  sie  waͤre  oft  nicht  einmal  so  betraͤchtlich
  geworden,  wenn  nicht  mancher  der  großen  Reichspraͤlaten,
  z.  B.  ein  Cyrillus  von  Alerandrien,  aus  seinem
Sprengel,  so  viel  ihm  möglich  war,  aufgetrieben  hätte,  um
bei  den  Spnodal-Berathschlagungen  der  Mehrheit  der  Stimmen
  desto  versicherter  zu  seyn.

Da  einmal  dkumenische  Synoden  gehalten  wurden,  so
machte  dieses  in  dem  ganzen  Synodalwesen  und  in  dem
Einfluß,  den  letzteres  auf  Bildung  der  Kirchen-Verfassung
hatte,  eine  große  Veränderung.  Es  mußten  sich  jetzt  neue
Bedürfnisse  äußerer  Form  und  Einrichtung  zeigen,  da  nun
nicht  mehr  bloß  zwölf  bis  dreizehn  Bischöfe  zusammen  kamen,
sondern  gleich  auf  der  großen  Synode  zu  Arles  ctliche  und
dreißig  sich  versammelten,  und  eilf  Jahre  nachher  zu  Nicäa
dreihundext  und  achtzehn  Bischèfe.  Wer  auf  Provincial=Spnoden
  zu  präsidiren  hatte,  war  leicht  entschieden;  wo  nur
ein  Dutzend  benachbarter  Kollegen  zusammenkommen,  giebt
es  auch  wegen  des  Sitzens  und  Votirens  wenig  Schwierigkeiten,
  und  mit  der  Notifikation  der  gefaßten  Schlüsse  war
es  eben  so  bald  ausgemacht,  weil  diejenigen,  welche  davon
zu  wissen  Ursache  hatten,  entweder  alle  zugegen  waren,
oder,  da  sie  alle  zusammen  in  einer  Provinz  lebten,  leicht
davon  Nachricht  bekommen  konnten.  Aber  wenn  mun  dreihundert
  und  achtzehn  Bischöfe  aus  den  verschiedensten  Provinzen
  des  römischen  Reichs  zusammenkamen,  wer  sollte  Di-