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schon  in  seinen  Schriften  die  Richtschnur  der  Orthodorie
künftiger  Jeitalter.  Der  Bibel  wurde  vergessen;  sie  lag  bei
der  Synodal-Versammlung  mehr  zum  Staat,  als  zum  Gebrauch
  da:  man  glaubte  sich  überzeugt,  daß  die  Väter  in
ihren  Schrifren  aller  Kelzerei  den  Weg  viel  mehr  abgeschnitten
  hätten,  als  die  Bibel,  an  eregerische  Erweise  gegen  die
sogenannten  Ketzer  war  demnach  nicht  zu  gedenken,  hingegen
(der  bloße  Anblick  der  Akten  der  ephesischen  und  chalcedonischen
  Synode  kann  jeden  davon  überzeugen)  wurden  ganze
Libelle  von  Ercerpten  aus  den  Schriften  älterer  Väter  gemacht,
  durch  welche  erwiesen  werden  sollte,  daß  Nestorius  und
Eutyches  Ketzer  sepen,  weil  ihre  Lehre  mit  diesen  Vorstellungsarten
  nicht  übereinstimme.

Drang  also  Auktorität  der  Kirchenväter  so  früh  in  Dogmatik
  ein,  wurde  dieselbe  durch  das  Verkahren  der  Synodalvaͤter
  gleichsam  fuͤr  die  einzige  Schutzwehr  der  Glaubenslehre
und  ffuͤr  die  brauchbarste  Waffe  der  Polemik  erklaͤrt:  so  ist's
um  so  weniger  zu  verwundern,  daß  Briefe,  ausgestellte  responsa
  derselben,  ziemlich  fruͤh  als  Kirchengesetze  angesehen,
und  den  Schlüssen  der  Synoden  als  gleich  vollgültig  an  die
Seite  gesetzt  wurden.  Johann  Scholastikus  fügte  schon  acht
und  sechzig  canones  Basilii  den  Schlüssen  der  Synoden  bei,
und  man  hat  nicht  undeutliche  Spuren,  daß  er  nicht  der
erste  war,  der  Synodalschlässe  und  Epistolas  canonices
Patrum  mit  einander  verband.

Hier  liegt  auch  eine  der  ersten  Ursachen,  wie  es  geschehen,
  daß  Dekretalen  des  roͤmischen  Bischofs  in  die  Sammlung
  der  Kirchengesetze  kamen.  Wir  werden  unten  an  seinem
  Ort  die  Geschichte  derselben  und  das  ganze  Wachsthum
ihrer  Auktoritaͤt  nach  mehreren  Ruͤcksichten  entwickeln;  aber
indeß  muß  hier  bemerkt  werden,  daß  die  Beifuͤgung  solcher
decretalium  zu  andern  allgemein  onerkannten  Kirchengesetzen