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der  Kaiser-der  Synode  als  seiner  Anstalt  annahm,  und  nicht
gleichguͤltig  seyn  konnte,  ob  ihre  Schluͤsse  beobachtet  wuͤrden
oder  nicht;  da  endlich  Einmischung  in  Religions-Angelegenheiten
  recht  eigenrliche  Lieblingsbeschäftigung  der  Kaiser  zu
seyn  schien:  so  fieng  es  jetzt  an,  allgemein  verbindliche  Kirchengesetze
  zu  geben;  der  welrliche  Arm  schlug  den,  welcher
der  Stimme  der  geistlichen  Väter  nicht  gehorchen  wollte,
und  hier  eroͤffnet  sich  der  traurige  Zeitpunkt,  daß  oft  unter
Androhung  der  schwersten  Leibesstrafen,  was  ein  paar  hundert
  Bischoͤfe  beschlossen  hatten,  der  ganzen  Christenheit  als
Glaubens-  und  Lebensregel  aufgezwungen  wurde.  Es  war
ein  Entwurf,  dessen  Unmoͤglichkeit  man  ohne  vorlaͤufige  Erfabrungen
  hätte  einsehen  koͤnnen,  so  vielen  durch  den  groͤßten
Theil  der  damals  bekannten  Welt  zerstreuten  Kirchen,  deren
Einrichtungen  und  ganzer  Zustand  so  himmelweit  von  einander
  verschieden  war,  ein  Gesetz  geben  zu  wollen.

Weder  bei  Glaubens-Bestimmungen,  noch  bei  Disciplinar-Artikeln
  ließ  sich  ein  solcher  Entwurf  ohne  die  groͤßte
Schwierigkeit  denken.  Nach  der  Art  von  Gegnern,  mit
welchen  man  in  einer  Provinz  zu  streiten  hatte,  bestimmte
sich  auch  der  kirchlichgelehrte  Sprachgebrauch  gerade  dieser
Probinz;  es  trug  viel  aus,  ob  man  von  Jugend  auf  gewohnt
  war,  alle  seine  thcologischen  Sätze  sich  als  Bestimmung
bauptsichlich  gegen  diese  oder  jene  Gegner  zu  denken;  wer
erinnert  sich  hier  nicht  des  in  der  Geschichte  des  Nestorianismus
  so  sichtbar  gewordenen  Unterschieds  zwischen  syrischer
und  ägyptischer  Lehrart;  was  es  damals  zu  Besiimmung
des  sprischen  Lehrbegriffs  beitrug,  daß  Apollinaristen  Hauptgegner
  der  syrischen  Lehrer  waren?  Und  nun  alle  diese  Verschiedenheiten
  sollten  doch  in  eine  Form  gezwungen,  nach
einem  Schulausdruck  abgezirkelt  werden.