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auch,  da  die  Kirche  anfieng,  geschriebene  Gesetze  zu  bekommen,
  auf  Sammlung  der  Ueberreste  der  theils  vielleicht  wirklich
  apostolischen,  theils  vermeintlich  apostolischen  Observanz
aufmerksam?  Diese  letzte  Frage  zu  beantworten,  ist  hier
der  schicklichste  Ort  von  den  so  genannten  canonibus  -aposlolicis
  zu  handeln  ).  Was  man  unter  dem  Namen  der  constitutionum
  apostolicarum  **)  hat,  und  was  unter  dem
Titel  de  bierarchia  ecclesiastica  lange  Zeit  für  Dionysius
des  Arcopagiten  Werk  gegolten  5##2),  ist  niemals  ein  Theil
eines  codicis  canonum  gewesen,  und  kann  also  auch,  so
vicl  immer  diese  Schriften  auf  die  Kirchen-Verfassung  Einfluß
  gehabt  haben  mögen,  kein  Theil  der  Geschichte  des  kanonischen
  Rechts  seyn.  Daß  übrigens  diese  beide  Schriften
in  Rücksicht  ihres  Werths,  als  Erkenntnißquellen  des  ältern
Kirchenrechts  und  der  ältern  Kirchen-Verfassungen,  bei  weitem
  unter  den  canonibus  apostolicis  seven,  und  daß  es  bei
ihnen  vielleicht  eben  so  wenig  der  Mühe  werth  als  moͤglich
sey,  etwas  weniges  Aechtes  von  dem  übrigen  Unächten  zu

*)  Man  findet  sie  am  besien  in  Cotelerl##  Patribus  Apostol.  (Ed.
Clerici.)  Vol.  I.  pag.  201-428.  Schade,  daß  aber  auch  selbst
da  der  Tert  bei  weitem  nicht  die  kritische  Richtigkeit  hat,  welche
man  ihm  doch  bei  den  jetzigen  Subsidien  geben  könnte.  Herr
Prof.  Rösler  im  vierten  Theil  seiner  Vibliothek  der  Kirchenvaͤter
  S.  229.  #c.  hat  sie  nicht  bloß  im  Auszug,  sondern  ganz

und  mit  mehrern  erläuternden  Anmerkungen  uͤbersetzt.

*“)  Mit  einer  großen  fast  beschwerlichen  Menge  von  Untersuchungen
und  Erläuterungen  ap.  Cotelerium  1.  c.  pag.  201  428.  Vergl.
Herrn  Kanzler  Cotta  Kirchenhistorie,  II.  Thl.  d.  429—453.

V#)  Einen  kurzen  sehr  bündigen  Auszug  von  den  Gründen  für  und
gegen  die  Schriften  Dionpssus  des  Areopagiten  s.  bei  Dupin
nouvelle  Bibl.  des  auleurs  eccles.  T.  1.  Pag.  55.