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Alles  ist  bei  diesen  apostolischen  Canonen  streitig,  ihr
Name,  ihre  Anzahl,  ihr  Verfasser,  ihre  Entstchungs-Art,
die  Zeit  derselben,  ihre  Auktorität  sowohl  in  der  griechischen
als  lateinischen  Kirche.  Am  Namen  nun  läge  wenig,  weun
es  nicht  Manche  gegeben  hätte,  die  aus  dem  Namen,  den
sie  fährten,  entweder  Vorwürfe  der  Betrügerei  oder  Gründe
ihrer  Authenricität  hätten  hernehmen  wollen.  Der  Name
canones  Apostolorum  ist  gewiß  keiner  der  aͤltesten  und
glaubwürdigsten.  Er  kommt  das  erstemal  vor  in  den  Akten
der  ephesischen  Synode  vom  Jahr  4571,  und  auch  da  ist
er  ungewiß,  weil  man  auch  sanctorum  Patrum  liest  *).
Weit  gewöhnlicher  und  früher  beruft  man  sich  auf  dieselbe  unter
dem  Namen  ol  aat  Nanouf,  aKoso  Aiot  Naronef,  enK#y-M#astnot
  9eouc?#5);  allein  auch  diese  Citationen  scheinen
noch  nicht  zu  erweisen,  daß  diese  geschriebenen  canones
apostolici  gemeint  gewesen  seyen.  Es  läßt  sich  nicht  erweisen,
  daß  der  erste  Sammler  derselben  505)  (vielleicht  sind
ihrer  mehrere  gewesen)  oder  überhaupt  die  sechs  erstern  Jahrhunderte,
  dieselbe  wirklich  für  ein  Werk  der  Apostel  gehalten
hätten.  Man  nannte  apostolisch  nicht  nur  dasjenige,  was
die  Apostel  zu  unmittelbaren  Urhebern  hatte,  sondern  jeden

*)  Part.  2.  Act.  7.  im  Dekret,  worin  die  Rechte  des  Vischofs  von
Constantia  in  Cypern  gegen  die  Eingriffe  des  Bischofs  von  Antiochien
  behauptet  werden.  Ia###apa  rouf  ewryftas
nou  enous  N#tMabvopa##c  dgpicn  rosokon
(al.  xgareyon)  raivorofkiovsueron-**)

  s.  die  Stellen  aus  den  Alten  ercerpirt  in  Beveregii  judicio  de
canonibus  apostolicis,  spud  Cotelerium  I.  c.  pag.  455.

***)  Die  Gründe,  die  man  gemeiniglich  aus  can,  50.  (SC  Sich#t
anayôi  Vretop  Ilerpov)  can.  62.  u.  85.  hernimmt,  beruhen
auf  falschen  Lesarten.