66

wurden  sie  schon  im  vierten  Jahrhundert  häufig  angeführt,
die  Citationen  derselben  dauerren  im  fünften  Jahrhundert
fort;  sie  waren  damals  gewiß  schon  in  der  gangbaren
Sammlung  der  Kirchengesetze,  wurden  in  derselben  auch  beständig
  fortgeführt,  bis  endlich  im  Jahr  692  die  trullische
Spnode  can.  2.  fesisetzte:  Hoc  quoque  huic  sanctae  synodo
  pulcherrime  ct  honestissim#  placeat,  ut  ab  hoc
nunc  tempore  deinceps  —  firmi  stabilesque  maneant
—  Apostolorum  octoginta  quinque  Canones.  In  dem
abendländischen  Kirchen  kamen  sie  nicht  nur  später  auf,
sondern  es  kamen  duch  nicht  alle  fünf  und  achtzig  auf.
Das  unter  Gelasii  Namen  bekannte  Dekret  de  recipiendis
libris  vol  non  recipiendis  setzt  die  canones  apostolicos
ausdrücklich  unter  die  apogrypha;  und  da  Dionysius  der
Kleine  dic  Uebersetzung  der  fünfzig  ersien  derselben  unternahm,
so  sagt  er:  Canones,  qui  dicuntur  Apostolbrum,  de
Graeco  trahstulimus,  duibus  quia  plurimi  consensum
non  prsebuere  facilem,  hoc  ipsum  vestram  nöluimus
ignorare  sanctitatem.  Jetzt  aber,  da  sie  durch  Dionysens
Uebersetzung  in  mehrere  Hände  kamen  (denn  so  lange  man
sic  nur  griechisch  und  nicht  auch  lateinisch  hatte,  so  behielt
das  Verbot  gar  leicht  seine  Gültigkeit);  jetzt  vergaß  man
alle  vorherige  Zweifel  und  alles  vorherige  Verbot,  und  schon
der  rdmische  Bischof  Johann  II.  beruft  sich  selbst  in  einem
Schreiben  an  den  Bischof  Cäsarius  von  Arles  auf  den  fünf
und  zwanzigsten  und  neun  und  zwanzigsten  apostolischen
Kanon,  und  führt  sie  nach  der  dionysischen  Uebersetzung  an').

Diese  fünfzig  behielten  von  jetzt  an  ihr  Ansehen  unbestritten;
  hätte  Dionysius  alle  fünf  und  achtzig  übersetzt,  so

%  Mansi  Tom.  VIII.  col.  810.