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Beispiel  hat  man  an  der  Synode  von  418.  Wie  leicht  entstunden
  also  nicht  codices  canonum;:  wie  vollständig  mußten
sie  nicht  bei  jeder  auch  nur  etwas  beträchtlichen  Bischofskirche
  seyn!

Aber  so  schön  sich  nun  dieses  alles  (psiematisiren  läßt,
so  ist  es  doch  kaum  mehr  als  schdner  Traum,  Vermuthung
aus  ein  paar  sicher  erwiesenen  historischen  Umständen  zusammengesetzt,
  wobei  aber  eben  so  viel  andere,  nur  nicht  sogleich
sichtbare  Bemerkungen  der  damaligen  Zeit  und  Umstände
vergessen  worden  sind.  Man  denkt  sich  dieses  Zeitalter  viel
zu  gelchrt,  viel  zu  aufmerksam  auf  Dinge,  die  doch  bei  uns
erst  das  Werk  vieler  Erfahrung  und  einer  verfeinerten  Einrichtung
  waren.  Ein  Bischof  konnte  auf  eine  Synode  gehen
und  wieder  nach  Hause  kommen,  ohne  daß  er  eine  Copie
der  Synodalschlüsse  mitnahm;  so  wie  es  ehemals  bei  unsern
deutschen  Fürsten  gar  nicht  gewöhnlich  war,  wenn  sie  auf
einem  Reichstag  oder  bei  einem  kaiserlichen  Hof  waren,  von
den  abgefaßten  Constiturionen  sich  Copien  mitzunehmen.
Man  erinnerte  scch  nicht  so  gleich,  daß  noch  nicht  Alles  gethan
  sey,  wenn  man  die  Sache  für  sich  wisse:  und  wenn
etwa  auch  mancher  eine  Copie  mitnahm,  so  wurde  sie  vergessen
  in  den  codicem  canonum  eingetragen  zu  werden,
und  bei  vielen  Kirchen  scheint  nicht  einmal  ein  coder  canonum
  gewesen  zu  seyn.  So  wohnte  im  HJahr  344  Bischof
Gratus  von  Karthago  der  sardicensischen  Spnode  bei,  und
hatte  Theil  an  den  daselbst  gefaßten  Schlüssen:  und  doch
konnte  Bischof  Aurelius  von  Karthago,  da  zu  Anfang
des  fünften  Jahrhunderts  der  Streit  wegen  des  Apiarius
entstund,  und  da  die  roͤmischen  Legaten  ein  paar  sardicenconciliorum

  auribus  eorum  inculcentur,  ne  so  aliquid  contra

Statuta  concilii  fecisse  asserant  (poniteam).