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sische  Schluͤsse  statt  nicaͤischer  vorbrachten,  sich  gar  nicht  darein
  finden.  Er  sah  wohl  aus  der  Vergleichung  mit  seinem
codex  canonum,  daß  es  keine  nicaͤische  seyen;  aber  wenn
Gratus  die  sardicensischen  in  den  codicem  eingetragen  härte,
so  müßte  doch  Aurelius  die  ganze  Wahrheit  haben  sehen
können.  Die  sardicensischen  canones  schloßen  sich  in  den
codicibus,  in  welchen  sie  siunden,  meistens  gleich  an  die
nicäischen;  soll  man  nun  voraussetzen,  daß  die  Afrikaner,
welche  sich  so  viele  Mühe  gaben,  in  dieser  Sache  auf  einen
Grund  zu  kommen,  welche  eine  Legation  deswegen  nach
Constaminopel  schickten,  nicht  daran  gedacht  haben  sollien,
gleichsam  bloß  auf  dem  umgeschlagenen  Blatt  nachzusehen,
oder  wenn  doch  auch  nur  irgend  einer  unter  den  vielen  versammelten
  Prälaten  die  geringsie  Kenntniß  seines  coder  canonum
  gehabt  hat,  so  hätte  es  ihm  einfallen  müssen,  daß
bloß  der  Name  von  den  Schlössen  verwechselt  worden  sey,
die  Schlüsse  selbst  doch  im  coder  canonum  stünden?  Bei
einem  Mann,  und  oft  vielleicht  auch  bei  einem  sehr  verständigen,
  bei  einer  kurz  vorübergehenden  Streitigkeit,  welchr
überdieß  nicht  so  sehr  der  Behauptung  der  ganzen  Kirchenfreiheit
  gilt,  wie  diese  der  afrikanischen  Bäter,  läßt  es  sich
viellcicht  noch  als  möglich  denken,  daß  er  das  Buch  bloß
aufschlug,  um  geschwind  die  nicäischen  Schlüsse  anzusehen,
aber  keinen  Blick  weiter  warf;  hingegen  bei  so  vielen  Prälaten,
  als  damals  interessirt  waren,  bei  einem  Jahre  lang
dauernden  Streit,  auf  dessen  Entscheidung  so  viele  Kosien
ausgewandt  werden  mußten,  wer  kann  es  glauben,  daß
man  nicht  gefunden  hätte,  wenn  etwas  zu  finden  da  gewe,
sen  waͤre?

Wer  sollte  ferner  z.  B.  zweifeln  wollen,  daß  die  Canones
  der  arelatischen  Synode  vom  Jahr  314  wenigsiens
von  den  angesehenen  occidentalischen  Kirchen  in  ihre  Samm=