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lungen  werden  aufgenommen  worden  seyn,  daß  die  Afrikaner,
  welche  durch  diese  Synode  so  viel  gegen  die  Donatisten
gewonnen,  und  deren  einige  derselben  auch  beigewohnt  hatten,
diese  Schlüsse  als  einen  wichtigen  Theil  des  nun  festgesetzten
  Kirchenrechts  werden  angeschen  haben,  daß  die  rdmische
Kirche  (man  hat  das  Schreiben  noch,  worin  die  versammelten
  Bischdfe  ihre  Canones  nach  Rom  überschickten)  dieselbe
zum  künftigen  Gebrauch  in  ihren  Codicem  Canonum  eingetragen
  haben  werde?  —  und  doch  sind  alle  diese  Vermuthungen
  voͤllig  unrichtig.  Man  fand  diese  Canones  Arelatenses
  in  keiner  einzigen  Sammlung,  außer  in  Sammlungen
  der  französischen  Kirche:  und  doch  war  die  Synode
gewiß  nicht  franzdsische  Provincialsynode:  doch  sind  ihre
Schlüsse  gewiß  verschickt  worden;  was  läßt  sich  also  anders
vermuthen,  als  daß  man  Canones  überschickt  bekommen
konnte,  und  sie  doch  nicht  aufbehielt  oder  in  die  Sammlung
eintrug;  daß  ein  Bischof  einer  Synode  beiwohnen  konnte,
und  es  ihm  bei  seiner  Heimkunft  doch  nicht  einfiel,  die
abgefaßten  Canones  in  sein  Buch  einzutragen.  Fragte  nicht
Bischof  Ersuperius  von  Toulouse  bei  dem  rdmischen  Bischof
Innocenz  l.  an,  was  für  Bücher  zur  Bibel  gehören  ?)7
war  der  Bischof  einer  so  angesehenen  Stadt  in  dieser  Sache
so  ungewiß,  welche  Kenntniß  und  Genauigkeit  war  in  Ansehung
  der  Synodalschlüsse  von  ihm  zu  erwarten?

Trug  aber  der  eine  Bischof  in  seinen  Codicem  Canonum
  ein,  was  der  andere  nicht  eintrug;  hatte  man  nicht
bei  allen,  sondern  etwa  nur  bei  den  vornehmsten  Kirchen,
Codices  Canonum;  gehdrten  Provincialsynoden  so  gur  in
die  Sammlung  der  Canonum  der  Kirche  dieser  Provinz,
als  die  Schlüsse  dkumenischer  Synoden:  so  sieht  man  schon

*)  s,  Manei  Conc.  Tom.  LI.  col.  1040.  1%%