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vorläufig,  wie  wenig  Uebereinstimmung  zwischen  diesen  Sammlungen
  zu  erwarten  ist:  wie  sehr  die  Sammlung  eines  italiänischen
  Bischofs  von  der  Sammlung  eines  orientalischen
verschieden  seyn  muß,  und  wie  mangelhaft  vielleicht  auch
noch  die  vollständigste  derselben  seyn  wird.  Doch  vielleicht
hat  sich  die  Kirche,  welche  so  viele  Synoden  hielt  und  so
viele  Synodalschlüsse  abfaßte,  auch  die  nützliche  Mühe  genommen,
  unter  öffentlicher  Aukrorität  eine  Sammlung  derselben
  zu  veranstalten,  aus  der  Menge  auszuwählen,  und
die  besten  und  nothwendigsten  derselben  zusammenzustellen.
Brauchbarkeit  und  Allgemeinheit  der  Synodalschlässe  wäre
dadurch  fehr  befördert  worden,  weil  einzelne  zerstreute  Gesetze,
  besonders  wenn  sie  anfangen  etwas  alt  zu  werden,
nicht  den  ndthigen  Grad  von  Publicität  behalten.  Man
hat  dem  chalcedonischen  Concilium  die  Ehre  dieser  Anstalt
lange  Zeit  zugeschrieben,  und  die  berühmtesten  Verfasser  der
Geschichte  des  Kirchenrechts  haben  nicht  nur  behauptet,  von
der  chalcedonischen  Synode  sey  ein  gewisser  Coder  Canonum
als  allgemein  verpflichtender  Kirchenkoder  bekräftigt  worden,
sondern  man  ist  noch  einen  Schritt  weiter  gegangen,  und
hat  behauptet,  man  habe  diesen  damals  allgemein  verbindlich
  gemachten  Coder  entdeckt.  Justell,  der  sich  dieser  wichtigen
  Entdeckung  freute,  ließ  ihn  als  das  erste  Stück  des
ersten  Bandes  seiner  Bibliorhek  des  ältern  kanonischen  Rechts
abdrucken.  Unser  zweiter  Abschnitt  wird  lehren,  was  hieran
richtig  oder  unrichtig  sey;  nur  um  das  nachfolgende  nicht
unterbrechen  zu  müssen,  noch  einiges  von  der  Sammlung
eines  gewissen  Bischofs  Sabinus.

S.  18.

Man  macht  diesen  macedonianischen  Bischof  von  Heraklea
  in  Thracien,  der  in  dem  ersten  Viertel  des  fünften