Erste  Abtheilung.

Von  der  Beschaffenheit  der  aͤltesten
Sammlung  der  Kanonen.

S.  19.

So  viele  Synoden  bisher  gehalten  worden  waren,  so
wenig  wußte  man  doch,  welche  derfelben  eigentlich  verbindlich
seyen  oder  nicht.  Außer  der  großen  Nicäischen  war  keine
einzige  ganz  außer  Streit,  keine  einzige  auch  so  bekannt,  wie
diese.  Die  Constantinopolitanische  vom  Jahr  382,  welche
gemeiniglich  als  die  zweite  dkumenische  gerechnet  wird,  erlitt
don  Rom  aus  den  slärksten  Widerspruch,  weil  der  rdmische
Bischof  nicht  ohne  Unruhe  an  dem  Bischof  von  Constantinopel
  sich  einen  Nebenbuhler  herbeiwachsen  “)  sah,  und  noch
Gregor  der  Große  schrieb  2):  Romana  Ecclesia  eosdem
Canones  vel  gesta  Synodi  illius  (Constantinopolitanae)
hactenus  non  babet  nec  accepit:  in  hoc  autem  eandem
Synodum  accepit,  quod  est  per  eum  contra  Macedonium
  definitum.  Mit  der  ephesischen  Synode  vom  Jahr
451  war  alles  noch  viel  ungewisser.  Sie  war  nicht  einmal
vollendete  Synode,  sondern  die  Väter  wurden  durch  einen

°)  Can.  Const.  III.
½%  Epp.  L,  VII.  54.