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schen  Synoden  so  ungewiß,  wie  viel  ungewisser  mußte  es
bei  andern  seyn,  die  entweder  nicht  so  oͤkumenisch  waren,
das  ist,  die  etwa  bloß  in  einige  Hauptprovinzen  des  roͤmischen
  Reichs,  aber  nicht  in  das  ganze,  ausgeschrieben  worden,
  oder  deren  Schluͤsse  vielleicht  nur  als  Provinzial-Synodenschluͤsse
  konnten  angesehen  werden,  oder  doch  keine
kaiserliche  Bestaͤtigung  erhalten  hatten.  Waren  z.  B.  die
Schluͤsse  der  Synode  von  Arles  vom  Jahr  34  verbindlich?
Die  Syiiode  war  nicht  eigentlich  oͤkumenisch,  sondern  der
Kaiser  hatte  bloß  aus  mehreren  Provinzen  seines  Reichs,
wie  es  ihm  gutdünkte,  Bischöfe  zusammen  gefordert,  er
hatte  auch  ihre  Schlüsse  nicht  bekräftigt,  denn  nicht  Canones
zu  machen,  hatte  er  sie  zusammenberufen,  sondern  bloß  zur
unparteyischen  Untersuchung  und  Entscheidung  der  donatistischen
  Streitigkeiten.  Die  Synode  zu  Sardika  hatte  mehr
den  Schein  einer  dkumenischen  Synode;  die  Anzahl  der  aus
dem  Orient  und  Occident  versammelten  Väter  war  daselbst
nicht  unbeträchtlich,  und  doch  sicht  man  aus  der  bekannten
Geschichte  des  Apiarius,  daß  die  afrikanischen  Kirchen  die
Gültigkeit  der  sardicensischen  Schlüsse  nicht  anerkannten.
So  ungewiß  war  gerade  der  wichtigsfe  Punkt  des  ganzen
Kirchenrechts;  man  entwarf  mit  jedem  Jahr  neue  Gesetze,
und  Niemand  wußte,  welcher  Grad  von  Reife  oder  welche
Besiimmungen  erfordert  würden,  wenn  dann  dieses  entworfene
Gesetz  wirklich  vollkommene  Gesetzeskraft  haben  sollte.  Das
nothwendigste  aller  Gesetze,  das,  worin  hätte  bestimmt  seyn
sollen,  welche  der  vorher  entworfenen  Gesetze  gültig  sehet,
wurde  vergessen,  und  selbst  auch  auf  der  chalcedonischen
Synode,  da  doch  die  chrisiliche  Kirche  nun  bald  anderthalb
hundert  Jahre  die  glücklichsie  Ruhe  genossen  hatte,  wurde
diesem  dringendsten  Vedürfniß  nicht  abgeholfen.  Man  that
zwar  etwas,  aber  es  war  doch  so  kaum  halb  gethan,  daß