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man  wenigstens  gleich  ungewiß  blieb.  Der  erste  Kanon  der
chalcedonischen  Synode  ist  dieser:  ·

„Wir  haben  beschlossen,  daß  die  von  den  heiligen
Vaͤtern  in  allen  bisherigen  Synoden  gemachten  Schluͤsse
guͤltig  seyn  sollen.“

Versteht  man  den  Kanon  im  allgemeinsten  Verstande,
so  ist  er  falsch:  denn  sollten  wohl  die  chalcedonischen  Vaͤter
im  Sinn  gehabt  haben,  den  Canonibus  aller  bis  auf  das
Jahr  451  gehaltenen  Synoden,  es  seyen  nun  oͤkumenische
oder  Provinzial=  Synoden,  eine  allgemeine  Gültigkeit  zu
geben?  Die  ganze  nachfolgende  Geschichte  widerspricht  diesem
  angenommenen  Sinne  des  Kanons,  denn  die  Synode
zu  Elvira  und  so  viele  andere  haben  wohl  nie  eine  allgemeine
Gältigkeit  erhalten:  und  wie  sollte  man  einen  Codicem
Canonum  zusammenbekommen  haben,  in  welchem  alle  Canones
  aller  Synoden  bis  auf  das  Jahr  451  enthalten  gewesen?
  Wie  viele  Widersprüche  müßten  nicht  in  einem
solchen  Codex  gewesen  seyn,  wie  unbrauchbar  wäre  er  also
nicht  eben  dadurch  geworden,  da  man  nicht  wußte,  welches
von  beiden  einander  sich  widersprechenden  Gesetzen  gelten
sollte?

Versteht  man  aber  unter  den  Synoden,  deren  Schluͤsse
hier  auf's  neue  ratificirt  werden,  bloß  die  vorhergehende  oͤkumenische,
  so  fragt  sich's  wieder:  welche  Synoden  verstunden
sie  unter  den  oͤkumenischen?  Die  Sardicensischen  wie  die
Nicaͤischen,  ungeachtet  canonos  der  erstern  den  Schlüssen  der
letztern  widersprachen?  Es  wird  sich  in  der  Folge  zeigen,
wie  die  Kanonen-Sammlung  der  lateinischen  Kirche  von  der
Sammlung  der  griechischen  Kirche  verschieden  gewesen,  und
doch  wurde  von  beiden  das  chalcedonische  Concilium  anerkannt.
  Hätten  also  die  chalcedonischen  Päter  einen  gewissen
besiimmten  Codicem  canonum  als  allgemeinen  Kirchenkoder