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holtes  Ermahnen  nicht  nachgiebt,  der  soll  ganz  verworfen
seyn,  kuͤnftig  kein  Amt  mehr  erhalten,  noch  einer  Ehrenstelle
genießen.  Fährt  er  aber  fort,  Ünruhe  anzurichten,  und  die
Kirche  zu  verwirren,  so  soll  er  als  ein  Rebell  durch  aͤußere
Gewali  in  Ordnung  gebracht  werden.“

Alle  hochwürdige  Bischdfe  riefen  zusammen:  „Ein  gerechter
  Schluß,  ein  Schluß  der  heiligen  Bäter  ist  dieser.“
Ein  paar  Tage  nachher,  als  die  Sache  des  Carosus  und
Dorotheus  auf's  neue  vorkam,  und  als  man  endlich  in  Ansehung
  ihrer  zum  Schluß  schreiten  wollte,  forderten  die  Väter,
  die  heiligen  Canones  sollten  vorgelesen,  und  dem  Protokoll
  einverleibt  werden.  Der  Archidiakon  und  Princerius
von  Constantinopel  Aetius  nahm  das  Buch,  und  verlas  *):

Fünf  und  achtzigster  Kanon.

„Wenn  ein  von  einer  Synode  abgesetzter  Bischof  oder
Presbyter  oder  Diakonus  oder  überhaupt  irgend  ein  Klerikus
sich  unterstünde,  etwas  von  den  goktesdienstlichen  Verrichtungen,
  die  er  vorher  krase  seines  Amtes  thun  durfte,  noch
fernerhin  zu  verrichten,  der  soll  auf  keiner  Synode  mehr
Hoffnung  zur  Wiedereinsetzung,  oder  auch  nur  Erlaubniß  zur
Verankwortung  haben.  Alle,  die  mit  ihm  umgehen,  sollen
im  Bann  seyn,  und  besonders,  wenn  sic  noch  alsdenn  mir
ihm  umgehen,  nachdem  sie  schon  das  gefällte  Urtheil  wissen.“

Sechs  und  achtzigster  Kanon.
Hier  wurde  eben  derselbe  verlesen,  welcher  schon  oben
vorkam.
In  der  eilften  Verhandlung  forderte  Bischof  Stephan
von  Ephesus,  daß  die  Conones  vorgelesen  werden  sollten,

*)  Mansi  I.  c.  pag.  85.