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nossen  hat,  für  die  Kanonen-Sammlung  der  chalcedon'schen
Spynode  gehalten  zu  werden,  ist  folgende.  Aus  den  chalcedonschen
  Verhandlungen  wußte  Justel  einen  Theil  desjenigen,
was  wir  oben  angeführt  haben;  er  kannte  auch  Dionysens
Uebersetzung  vom  Coder  canonum,  und  ließ  sich  durch  das
große  Ansehen,  welches  Dionysius  in  der  abeudländischen
Kirche  fast  ununterbrochen  behauptet  hatte,  zu  der  Meinung
verleiten,  der  Codex  canonum  Dionysii  sey  wohl  mit  dem
chalcedon'schen  beinahe  der  nehmliche  gewesen.  Er  glaubte
ohnedieß  zum  Voraus,  daß  jene  vier,  unter  dem  Namen
der  dkumenischen  bekannte,  Synoden  —  von  Nicäa,  Constantinopel,
  Ephesus  und  Chalcedon  —  darin  gestanden  haben
  müßten,  und  weil  er  selbst  auch  die  Schlüsse  dieser
Synoden  nicht  kritisch  genug  vorher  prüfte,  so  nahm  er  sie
aus  Handschriften,  wo  ihre  Jahl  schon  unauthentisch  vermehrt
war.  Mit  allen  diesen  zum  Theil  richtigen,  zum  Theil  höchst
unrichtigen  Vormeinungen,  setzte  sich  Justell  einen  Codicem
canonum  aus  den  verschiedensien  Handschristen  zusammen,
und  weil  in  diesem  Coder  canonum  der  4,  5,  16  und  17
antiochische  Kanon  gerade  nach  den  Citationen  der  chalcedonschen
  Väter  der  35,  86,  96,  und  97  wurden,  so  glaubte
man  die  für  das  kanonische  Recht  so  wichtige  Entdeckung
wirklich  gemacht  zu  haben,  und  bedachte  nicht,  daß  es  so
zutreffen  müsse,  weil  es  ja  absichtlich  darauf  eingerichtet
worden  war,  und  daß  in  den  Akten  der  chalcedon'schen
Synode  nicht  der  geringste  Wink  enthalten,  was  denn  für
Canones  auf  die  amtochischen  gefolgt  sepen  *).  Jusiell  gab
seinem  Codici  Ecolosise  universae  zweihundert  und  sieben
in  einer  Jahlenreihe  fortlaufende  Canones,  und  fägte  den
attiochischen  die  laodicäischen,  constantinoplischen,  epbesischen

*)  ellerinior.  diss.  pog.  XIV.