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Provincialsynode  vor  so  vielen  andern  das  Gluͤck  einer  solchen
  allgemeinen  Göltigwerdung  genossen.

Wann  die  laodicäischen  und  ephesischen  endlich  beigefuͤgt
  worden  seyen,  laͤßt  sich  auch  nicht  einmal  mit  einiger
Wahrscheinlichkeit  besiimmen.  Zu  Ende  des  fünften  Jahrhunderts
  müssen  sic  wohl  schon  in  gewissen  Codicibus  gestanden
  haben,  denn  Johann  Scholastikus,  der  seine  Sammlung
  in  der  ersten  Hälfte  des  sechsten  Jahrhunderts  herausgab,
  traf  sie  schon  in  den  Sammlungen  seiner  Vorgänger
an.  Hingegen  sehlten  sic  in  den  griechischen  Handschriften,
aus  welchen  der  Verfasser  der  prisca,  der  isidor'schen  Version,
  und  Dionysius  übersetzten.

So  wenig  gewisse  Richtschnur  war  in  dieser  ganzen
Sache,  so  las  ein  Uebersetzer  in  seiner  griechischen  Handschrist,
  was  sein  Zeitgenosse  in  der  seinigen  vermißte.  Wir
sahen  oben,  daß  Can.  Const.  #,  2  und  3  als  ein  zusammenhängendes
  Stück  unter  dem  Titel  Synodikon  abgelesen
wurde.  Vielleicht  war  hiemit  das  ganze  Stück  absolvirt,
und  was  wir  noch  als  vierten,  fünften  und  sechsten  Kanon
haben,  stund  nicht  dabei.  Wenigstens  fanden  die  Uebersetzer
der  Prisca,  der  Isidoriana  und  Dionysius  dasjenige  gar
nicht  in  ihren  gricchischen  Handschriften,  was  wir  als  fünften,
  sechsten  und  siebenten  Kanon  zählen.  Hingegen  hat  Johann
  Scholastikus,  Dionysens  Zeilgenosse,  unsern  fünften
und  sechsten  Kanon.  So  wenig  Uebereinstimmung  ist  auch
selbst  alsdenn  in  den  griechischen  Handschriften  gewesen,
wenn  sie  einerlei  Stücke  lieferten;  wer  will  nun  aber  für
unser  Zeitalter,  über  Aechtheit  oder  Unächtheit  solcher  Stücke
entscheiden,  wenn  so  Zeitgenossen  gegen  Zeitgenossen,  äußerlich
  vollkommen  glaubwürdiger  Mann  gegen  einen  andern
äußerlich  vollkommen  glaubwürdigen  zeugt?  Wie  schläpfrig