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oft  hinzu  gethan,  oft  hinweggelassen;  sie  haben  sich  die
Sammlung  gleichsam  fuͤr  ihren  Gebrauch  eingerichtet,  es
blieb  also  zwar  immer  Johann's  Sammlung,  weil  Eintheilung
  und  Hauptanlage  sein  gehoͤrte,  aber  es  ist  nicht  mehr
die  kritisch  brauchbare  Sammlung,  die  sich  als  Werk  eines
sehr  beruͤhmten  Schriftstellers  aus  der  ersten  Haͤlfte  des
sechsten  Jahrhunderts  ansehen  laͤßt.  Daß  der  Text,  wie  er
bei  Justellen  abgedruckt  ist,  in  der  Hauptsache  gewiß  unverfälschter
  und  unverstuͤmmelter  Tert  der  wahrhaftigen
Johannischen  Sammlung  sey,  sieht  man  aus  der  Vergleichung
  der  Sammlung  selbst  mit  der  Vorrede.  Wie  sehr  aber
manche  Handschriften  derselben  von  einander  abgehen,  wie
viel  vermehrter  und  wie  viel  abgekuͤrzter  einige  derselben
sind,  wie  oft  die  eine  unter  eben  demselben  Titel  mehrere
oder  wenigere  Canones  hat,  als  die  anderen;  das  Alles
erhellt  aus  den  Kollationen  der  justellischen  Ausgabe  mit
einigen  vatikanischen  Handschriften,  welche  Aßemann  in  seiner
Bibliothek  des  orientalischen  Rechts  (Vol.  III.  pag.  354-421)
abdrucken  ließ  5).

K.  27.

Die  frühe  Einführung  solcher  materienweise  geordneten
Sammlungen  hat  dem  kanonischen  Recht  genützt  und  geschadet,
  und  theils  zur  ächtern,  theils  zur  unächtern  Fortpflanzung
  der  Synodalschlüsse  beigetragen.  Wir  sahen  oben
an  dem  Beispiel  einer  auf  der  chalcedonischen  Synode  ge-*)

  Es  dient  zu  Verstärkung  des  Beweises,  der  in  der  kritischen
Untersuchung  des  sechzigsten  laodiceischen  Kanons  von  dem  Jeugniß
  Johann's  hergenommen  ist,  daß  keine  der  von  Assemann  gelieferten
  Kollationen  den  Catalogum  der  kanonischen  Bücher

hat.
Spittler's  sämmtl.  Werke.  I.  Bo.  7