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müthig  darin  uͤberein),  daß  die  nicäische  Synode  bloß  zwanzig
  Schlässe  gemacht  hat,  oder  daß  nichts  weiter  aͤcht  ist,
als  was  wir  beim  Dionysius  finden.  Und  doch  bezeugt  Hebedjesu'?),
  daß  Maruthas,  Bischof  von  Tagrit  in  Mesopotamien,
  bei  seiner  zu  Ende  des  vierten  Jahrhunderts  geschriebenen
  Geschichte  der  nicaͤischen  Synode,  drei  und  siebenzig
Canones  übersetzt  habe.  Ich  vermuthe,  Maruthas  hat  aus
einer  Handschrift  uͤbersetzt,  wo  die  Schluͤsse  mehrerer  Synoden
zusammenhaͤngend  als  ein  Stuͤck  geschrieben  waren,  und
weil  die  nicaͤischen  die  ersten  waren,  so  wurde  der  Name
Allen  gemein.  Gilt  diese  Auskunft  nicht,  so  scheinen  mir
die  einander  so  widersprechenden  Nachrichten  der  glaubwuͤrdigsten
  Zeugen  unmoͤglich  vereinigt  werden  zu  koͤnnen  *9).

*  Assemanni  Bibl.  Or.  T.  I.  pag.  i98.

**)  Von  der  Unächtheit  der  achtzig  von  Alphonso  Pisano,  Fr.  Tarriono
  und  Abr.  Ecchellensi  bekannt  gemachten  nickischen  Schlüsse
kann  gar  nicht  mehr  die  Frage  sehn;  aber  man  nimmt  auch
völlig  ohne  Grund  an,  daß  die  vom  Maruthas  übersetzte  mit
fenen  die  nehmlichen  gewesen  seven,  und  man  glaubt  also  mit
der  ganzen  Untersuchung  fertig  zu  sepn,  wenn  jenen  das  Urtheil
gesprochen  worden.

Es  giebt,  außer  dem  obigen,  noch  einige  andere  Auswege,  den
Widerspruch  zu  heben.  Ich  zeige  sie  bloß  an,  damit  der  Leser
mehr  Wahl  habe.  An  der  Genauigkeit  der  Nachrichten  des  Hebedjesu
  zweifeln.  Annehmen,  daß  Maruthas  das  symbolum  und
gewisse  andere  Verabredungen  der  nicäischen  Väter,  z.  B.  wegen
Ostern,  wegen  nicht  verbotener  Piiesterehe,  u.  s.  w.  den  canonibus
  beigezählt  habe.  Ob  es  aber  alödenn  drei  und  ssebzig
canones  ausgemacht  hätte?  Die  zwanzig  bekannten  canones  als
allgemeine  Kirchen-Kanones  ansehen;  die  übrigen,  oder  wenigstens
die  meisien  der  übrigen  aber  als  Entscheidungen  betrachten,  die
vielleicht  für  Partikularfälle  der  morgenländischen  Kirche  gemacht
wurden.  Daß  auf  diese  Art  wirklich  Verschiedenheit  zwischen
occidentalischen  und  orientalischen  Handschriften  bep  dem  nehm-7

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