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Und  wie  traurig  wäre  es  für  den  Kirchenhistoriker,  hier  ein
Faktum  zu  haben,  wo  er  entweder  annehmen  müßte,  daß,
ehe  noch  ein  halbes  Jahrhundert  nach  der  nicaäischen  Synode
verfloß,,  derselben  schon.  drei  und  fünfzig  Canones  angedichtet
  worden  seyen,  und  so  angedichtet  worden,  daß  ein  berühmter
  und  gelehrter  Bischof  des  Morgenlandes,  dessen  eigentliche
  Absicht  Erforschung  der  Geschichte  der  nicäischen
Spnode  war,  diese  unächten  von  den  echten  nicht  mehr  zu
unterscheiden  gewußt  hätte;  oder  aber,  wo  er  sich  auf  der
andern  Seitr  zu  dem  unvernünftigen  kritischen  Skepticismus
nöthigen  lassen  müßte,  daß  das  einstimmige  Zeugniß  der
Prisca,  Bidoriana,  Johannis  Scholastici,  Dionysü  etc.
zu  Bestimmung  der  Aechtheit  der  nicäischen  Schlüsse  nicht
hinreiche.  Noch  ein  stärkerer  Grund.  Die  Afrikaner  schickten
zu  Anfang  des  fünften  Jahrhunderts  eine  feierliche  Gesandtschaft
  nach  Constantinopelt,  um  von  dorther,  wo  die  Originalien
  der  nicäischen  Schlüsse  liegen  sollten,  beglaubigte  Abschriften
  zu  erhalten.  Man  hat  das  Aktenstück,  das  ihnen
damals  zukam  5),  und  es  enthält  nichts,  als  was  in  Johann
  Scholastikus,  Dionys  und  andern  enthalten  isi.  Hier
stünde  also  ein  recht  aktenmäßiger  Zeuge  aus  dem  ersien
Viertel  des  fünften  Jahrhunderts  gegen  einen  andern  nach
allen  Kennzeichen  von  Glaubwürdigkeit  höchst  wichtigen
Jeugen  aus  dem  letzten  Viertel  des  vierten  Jahrhunderts.
Und  der  Streit  betrifft  nicht  nur  etwa  eine  historische  Belichen

  Aktenstück  entstehen  könne,  f.  an  einem  Beispiel  gezeigt  im
Geschichtsforscher,  IV.  Chl.  S.  45.

Hätten  wir  die  Uebersetzung  des  Maruthas  selbst,  so  wäre  zwischen
  allen  diesen  Hppothesen  bald  gewählt;  aber  bei  einem  solchen
Mangel  bestimmter  Nachrichten,  was  läßt  sich  nicht  immer  gegen
jede  derselben  noch  einwenden?

Mlansi,  Tom.  IV.  col.  40,  elc.