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g.  35.

Justell  in  der  Bibliothek  des  kanonischen  Rechts  hat
diese  prisca  zuerst  herausgegeben.  Sie  enthält  daselbst  folgende
  Stuͤcke  in  folgender  Ordnung:

Die  Synodalschlüsse  von  Ancyra,  neu  Cäsarea,  Nicäa,
Sardika  (doch  diese  beiden  defekt),  Gangra,  Antiochien,  Chalcedon
  und  Constantinopel.  Der  Defekt  in  den  nicäischen
und  sardicensischen  war  nicht  in  der  Handschrift  selbst,  sondern
  ein  unkritischer  theologischer  Eifer  riß  den  alten  Christoph
  Justell  dahin,  ein  paar  Blätter  auszuschneiden,  und
die  Herausgeber  der  Bibliothek  ließen  sich  durch  alle  Vorstellungen
  nicht  bewegen,  den  Fehler  wieder  so,  wie  sich's  gebührt
hätte,  zu  vergüten  7).  Die  sardicensischen  Schlüsse  sind
wahrscheinlich  nicht  Uebersetzung,  sondern  lareinisches  Original,
  so  wie  man  es  in  den  abendländischen  Kirchen,  noch
selbst  von  den  Zeiten  der  Synode  her,  hatte,  und  so  viel
leichter  haben  konnte,  als  die  Uebersetzung  der  nicäischen
Schlüsse,  weil  jenem  Concilium  mehrere  occidentalische  Bischöfe
  beigewohnt  hatten,  als  diesem.  Die  bei  weitem  belsere
  und  nach  vatikanischen  Handschriften  berichtigte  Ausgabe
dieser  prisca  ist  bei  den  Ballerini  Opp.  Leonis  Tom.  III.
Pag.  475  —  564  und  daraus  abgedruckt  in  Mansi  Conc.
Tom.  VI.  col.  1105  etc.  Als  Meisierstück  von  Uebersetzung
kann  sie  freilich  nicht  gelten;  sie  ist  an  manchen  Stellen
höchst  unverständlich,  zum  Theil  unrichtig  und  völl  barbarischer
  Ausdröcke.  Wahrscheinlich  ist  Italien  ihr  Vaterland,
denn  man  fand  sie  unterdeß  meistens  in  italiänischen  Haudschriften,
  und  Dionysius,  in  der  Vorrede  zu  seiner  Ueber-5P)

  s.  die  ganze  Erzählung  aus  Baluzens  Vorr.  ad  opuscula  F.  de
Marca  ercerpirt  in  der  kritischen  Untersuchung  des  sechzigsien
laodiceischen  Kanons,  S.  6-50.