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durch  seine  Uebersetzung  eine  so  hohe  Gültigkeit  erhielten,
als  ob  sie  auf  das  feierlichste  von  der  ganzen  Kirche  anerkannt
  worden  wären.  Die  noch  wichtigere  Wirkung  seiner
Arbeit  war,  daß  von  jetzt  an  Dekretalen  der  roͤmischen  Bischöfe
  in  der  ganzen  abendländischen  Christenheit  mit  den
Spnodalschlüssen  in  fast  vollig  gleiches  Ansehen  kamen.
Ein  einziger  Privatmann  brachte  in  der  Geschichte  des  kanonischen
  Rechts  eine  Katastrophe  hervor,  die,  wären  seine
Zeiten  aufgeklärter  gewesen,  vielleicht  durch  die  anhaltendste
Mühe  mehrercr  der  klägsten  Köpfe  nicht  bewirkt  worden  wire.
Man  sieht  schon  vorläufig  aus  diesen  nur  berührten  Wirkungen
  der  dionysischen  Sammlung,  wie  nothwendig  eine
recht  genaue  und  umständliche  Beschreibung  derselben  seyn
muß.

C.  35.

Die  dionysische  Sammlung  theilt  sich  von  selbst  in  zwei
Theile.  Der  erste  enthält  Synodalschlüsse,  der  andere,  der
auch  etwas  später  gesammelt  wurde,  enthält  Schreiben  der
rdmischen  Bischdfe.

Die  Synodalschlüsse  des  ersten  Theils  sind  folgende:
Fünfzig  apostolische  Canones.  In  dem  vor  diesem
Theil  stehenden  Schreiben  an  Bischof  Stephan  gedenkt
Dionys  gar  nicht,  daß  es  mehrere  als  fünfzig  gebe;
nur  sagt  er  von  diesen  fünfzig,  daß  sie  von  vielen  nicht
angenommen  würden.  20  nicäische,  24  ancprische,
14  neu  cäsareische,  20  gangrische,  25  antiochische,
  49  laodiceische  und  5  constantinoplische
  folgen  in  zusammenhängender  Zahlenreihe  auf
einander,  doch  so,  daß  jedem  Kanon  sein  besonderer  Inhalt
  vorgesetzt  ist,  und  vor  jeder  Spnode  eine  Uebersicht