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der  Summarien  aller  Canones  dieser  Synode  steht.
Alles  bisherige  fand  Dionys  gerade  auch  in  der  nehmlichen
  Ordnung  in  seiner  griechischen  Handschrift.  27
chelcedonische  Schlüsse  fügte  er  aber  aus  einer
andern  griechischen  Haudschrift  hinzu.  21  sar  dicensische
  und  138  afrikanische  Canones  brauchte  er
nicht  erst  zu  übersetzen,  denn  er  fand  sie  im  Original
lateinisch.  Es  ist  hier  die  besie  Gelegenheit,  von  dem
bekannten  in  Justell's  Bibliothek  abgedruckten  Codice
Ecclesiae  Africanae  in  einer  kleinen  Digression  zu
handeln  *).

.  37.

Es  waͤre  wirklich  cine  der  wichtigsten  Entdeckungen  für.
die  Geschichte  des  altesicn  Kirchenrechts  gewesen,  wenn  man
eine  vollständige  Kanonen-Sammlung  der  afrikanischen  Kirche
gefunden  hätte.  In  keiner  Kirche  war  das  Synodalwesen
so  systematisch  cingerichtet  als  in  dieser.  Synoden  wurden
nicht  nur  häufig  gehalten,  sondern  die  Ordnung  wegen  des

*)  Codex  Canonum  Ecclesie  Asricanæ.  Christoph.  lustellus  ex
MSS.  Codd.  edidit,  gracam  versionem  adjunzit  et  notis  illustravik.
  Lutet.  Paris.  1615.  8.  Ist  alsdenn  auch  abgedruckt
in  der  Vibliothek  des  kanonischen  Rechts,  T.  I.  peg.  321.
Auher  Beveridgen  T.  I.  pag.  681.  rückte  ihn  auch  Mansi  seiner
Conciliensammlung  ein,  Tom.  III.  col.  699.  ete.  An  demletztern
  Ork  steht  er  sehr  zweckwidrig,  da  man  doch  alles  im  Tom.
IV.  ad  a.  4u19.  bei  der  karthagischen  Synode  noch  einmal  lesen
muß.  Ein  Fall,  der  öfters  in  der  mansischen  Conciliensammlung
  vorkommt,  und  den  Gebrauch  derselben  in  manchen  Fällen
sehr  erschwert,  weil  das  zweimal  abgedruckte  Aktenstück  oft  bei
der  Wiederholung  mit  andern  Varianten  versehen  ist,  auch  sich
bisweilen  nicht  gleich  mit  dem  ersten  Anblick  oder  durch  die
nöthigen  Eitgtionen  als  das  nehmliche  ankundigt.