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lich  nichts  als  die  unter  Bischof  Aurelius  im  Jahr  419  gehaltene
  Synode.  Es  gab  aber  freilich  ein  ganzes  System
von  Synodalschlüssen,  weil  auf  dieser  Synode  die  Schlüsse
aller  vorhergehenden  unter  Aurelius  gehaltenen  Synoden  wiederholt
  wurden.  Wie  viel  fehlt  aber  also  nicht  hier,  um
den  stolzen  Namen  Codex  Ecclesiae  Africanse  zu  verdienen!
  Erstlich  die  Schlüsse  aller  Sypnoden  vor  dem  Jahr.
593,  in  welchem  Jahr  Aurelius  seine  erste  Synode  hielt.
Zweitens  alle  afrikanische  Synoden,  die  nach  dem  Jahr  419
gehalten  wurden.  Drittens  sind  nicht  einmal  die  gesta
Synodi  vom  Jahr  419  vollständig  abgedruckt.  Der  dfteren
Wiederholungen  müde,  überschlug  Dionysius  manche  der  wiederholten
  Canones,  kürzte  andere  ab,  überhüpfte  andere
ganz,  und  verweist  oft  seine  Leser  auf  die  Gesta  selbst.
Dionysius  hat  sich's  aber  auch  nicht  herausgenommen,  dieses
Aktensiück  Codicem  canonum  Ecclesiae  Africanae  zu
heißen,  sondern  er  neunt  es  in  seiner  Vorrede  an  Bischof
Stephan  bloß  Statuta  Cobe#ill##  Africani.  Hingegen  Justell,
der  überhaupt  Liebhaber  prächtiger  Titel  gewesen  zu  seyn  scheint,
dünkte  sich  klüger,  und  genoß  lange  Zeit  der  Ehre,  daß  man
seiner  historischen  Unwahrheit  mehr  geglaubt  hat,  als  der
Genauigkeit  des  Dionysius.  Dieser  vermeinte  Codex  Ca-.
nonum  Ecclesiae  Africanae,  oder  wie  man  ihn  also  richtiger
  benennen  sollte,  diese  Schlüsse  der  karthagischen  Synode
vom  Jahr  419  sind  frühe  in's  Griechische  übersetzt  worden;
schon  auf  der  großen  constantinoplischen  Synode  vom  Jahr
692  hatte  man  sie  griechisch,  denn  can.  2  werden  dieselbe
unter  die  damals  feierlichst  als  Kirchengesetz  angenommene

weiter  fortgeführt  worden  wäre,  auch  nicht  so  selten  geworden

lepn,,  daß  selbst  der  größte  Theil  öffentlicher  Bibliotheken  dafselbe
vermissen.