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die  erste  Arbeit  des  Dionysius,  sondern  entweder  eine  der
von  Dionysius  selbsi  veranstalteten  Revisionen,  oder  die  von
nachfolgenden  rdmischen  Vischöfen  vermehrte  dioynysische
Sammlung.  Unstreitig  ältesic  ächte  Handschriften,  und  C##ssconius,
  der  zu  Ende  des  siebenten  Jahrhunderts  die  dionysische
  Sammlung  umgeordnet  hat,  geben  den  Inhalt  der  ersten
  dionysischen  Sammlung  auf  diese  Art  an.  Man  darf
sich  also  nicht  irre  machen  lassen,  daß  die  justellische  Ausgabe
  und  der  Abdruck  in  Harzheim's  Concilien  *)  mehr  als
das  bisher  erzählte,  enthält:  gerade  dieses  mehrere,  das  die
Handschriften  enthielten,  von  welchen  diese  Ausgaben  hersiammen,
  beweist  ihr  jüngeres  Alter,  und  zugleich  zeigt  sich
hier,  wie  nothwendig  es  war,  alle  Stücke  des  Inhalts  der
ersten  dionysischen  Sammlung  aufzuzählen,  um  jeden,  der
eine  gedruckte  oder  ungedruckte  Kanonensammlung  in  die
Hände  bekommt,  sogleich  in  den  Stand  zu  setzen,  zu  beurtheilen,
  ob  sie  zu  den  ersten  dionysischen  Ausgaben  oder  zu
den  revidirten  und  bereicherten  gehörc.  Es  kann  nicht  gleichgültig
  seyn,  zu  wissen,  wann  ein  gewisses  Aktenstück  in  die
Kanonensammlung  gekommen  sey:  wir  werden  unten  sehen,
daß  sich  hieraus  einer  der  vorzüglichsten  Gründe  gegen  die
psendisidorschen  Dekretalen  hernehmen  lasse.  Der  Schluß  ist
zwar  nicht  unbedingt  richtig:  was  Dionys  besonders  von
Schreiben  römischer  Bischöfe  in  seine  Sammlung  nicht  eingetragen
  hat,  das  hat  damals  noch  nicht  eristirt,  das  ist
Erdichtung  späterer  Zeitalter.  Denn  es  fehlen  in  derselben
viele  unstreitig  ächte  Stücke,  welche  sich  in  andern  gleich  alten
  Sammlungen  befinden,  oder  deren  Aechtheit  durch  die
ältesten  glaubwürdigsien  Handschriften  außer  allem  Zweifel

*)  Wo  aber  bloß  der  ersie  Theil,  nehmlich  die  Synodalschlusse,  abgedruckt
  ist.  Tom  Il.  pag.  151  —  255.