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Vorfahren  sich  auf  die  Archiv-Eremplare  berufen  und  nicht
aus  Dionysius  kopiren.  Durch  Spanien,  Afrila,  Gallien,
Britannien,  und  selbst  auch  in  den  morgenlaͤndischen  P

verbreitete  sich  diese  Sammlung,  und  zwar  noch  vorher,  che.
sie  durch  Karl  den  Großen  gleichsam  den  zweiten  Perioden

ihrer  Bekanntmachung  erhielt  *).  Die  afrikanischen  Canones,

")  Baller.  Obss.  in  Dies.  XVI.  Ouesnelli.  Herr  Hofrath  Rudolf
in  seiner  Abhandlung  de  codice  canonum,  duem  Hadrianus  1.
F.  R.  Cerolo  M.  dono  dedit,  hat  sich  §.  6.  weitläufig  dagegen
erklärt,,  daß  sich  der  dionysssche  codex  schon  so  fruhe  so  weit
ausgebreitet  habe.  S.  38.  fagt  er:  quin  potius  ad  Hadriani  I.
usque  tempora  hanc  hujus  Codicis  auctoritatem  se  prorsus
intra  Italiam  et  Alpium  montes  continuisse,  sequentia,  ni
fallor,  abunde  demonstrant.  Der  nachfolgende  Beweis  beruht
theils  auf  Widerlegung  der  Spuren  der  dionpfischen  Uebersetzung
  und  Sammlung,  welche  man  in  gallischen  Dokumenten
vor  dieser  Zcit  finden  wollte,  theils  auf  der  Vermuthung,
welche  Herr  Hofrath  R.  erweislich  zu  machen  sucht,  daß  „Bonifarius
  weder  bei  seiner  ersten  Reise  nach  Deutschland  den  dionpsischen
  codicem  canonum  mitgenommen,  noch  ihn  in  der  Folge

von  Rom  aus  erhalten,  noch  in  einer  fränkischen  Bibliothek  angetroffen,
  noch  um  das  Jahr  74  eingeführt  habe.  Und  sey  er
nicht  durch  Vonifacius  nach  Deutschland  gekommen,  oder  von
ihm  daselbst  angetroffen  worden,  so  lasse  sich  nicht  denken,  bei
was  für  einer  Gelegenheit,  oder  durch  welchen  andern  merkwürdigen
  Mann  er,  vom  Jahr  742  bis  774,  sollte  dahin  gebracht
worden  sepn.“  Ich  gestehe,  daß  sich  mir  gegen  die  Zuverläßigkeit
  sowohl  des  erstern  als  letztern  Beweises,  und  gegen  die
Folgerungen,  welche  aus  den  angenommenen  datis  gemacht  werden,
  so  viele  Zweifel  zeigen,  daß  ich  mir  nicht  getraue,  Herrn
F.  nachzuschließen.  Er  giebt  z.  B.  die  häußgere  Anführung  des
Concilli  Alricani  innerhalb  des  Zeitraums  vor  Karl  dem  Grofsen
  zu,  und  doch  ist  nicht  wohl  begreiflich,  woher  anders  als
andg  Dionysius  man  dasselbe  hätte  haben  können;  denn  es  ist
gegen  die  historische  Anglogie,  daß  er  als  einzelnes  Aktenstück  da-