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ben,  und  zwar  so,  daß  es  auch  Schreiben  des  Geringern  an
den  Vornehmen  bedeuten  kann.  So  wird  es  selbst  in  dem
Canzlei-Formularbuch  der  roͤmischen  Kirche  von  den  Schreiben
gebraucht,  worin  der  Klerus  und  das  Volk  einer  unter  den
rômischen  Metropoliten-Sprengel  gehdrigen  Stadt,  als  Wahlherrn
  um  Consekration  ihres  neugewählten  Bischofs  bitten  *).
Aus  der  bloßen  Benennung  lößt  sich  also  nichts  schließen:
vielleicht  ein  mehreres  aus  der  Geschichte.
Wenn's  geblieben  wäre,  wie  es  ursprünglich  war,  und
wie  es  fast  in  den  ganzen  fünf  ersten  Jahrhunderten  der
christlichen  Kirche  noch  sehr  erträglich  fortdauerte,  so  wäre
Dekretale  eines  römischen  Bischofs  nie  mehr  gewesen  als
unvorgreiflicher  guter  Nath,  und  das  immer  zunächst  nur  für
denjenigen,  an  den  sie  gerichtet  war,  und  der  auf  seine  Anfragen
  in  derselben  Antwort  erhielt.  Aber  fast  nach  einem
gleichen  Gesetz  der  Fortschreitung,  wie  Rom  ehemals  in  der
politischen  Welt  sich  fast  zum  Universal-Monarchen  emporschwang,
  anfangs  mit  vieler  Muͤhe,  und  kaum  durch  halbtausendjährige
  Kriege  Italien  bezwang,  alsdenn  aber  zu  Bezwingung
  seiner  übrigen  Welt  kaum  zweihundert  Jahre
brauchte,  so  gieng's  auch  mit  Rom  in  der  Hierarchie.
Schwer  und  mühsam  und  ungleichförmig  waren  die  ersien
Zeiten  seines  Wachsthums,  g#s  war  kein  Gedeihen,  so  lange
Italien  entweder  von  den  sogenannten  Barbaren  noch  so
viel  leiden  mußte,  oder  so  lange  noch  Exarchen  zu  Ravcmna
mit  der  gewöhnlichen  Meisterlosigkeit  der  Unterregenten  herrschten.
  Manchem  der  dasigen  Bischöfe  gelang  es  oft  zwar,
entweder  durch  Benützung  vortheilhafter  Zeitumstände,  oder
durch  Cabalen  an  den  Höfen  zu  Constantinopel  und  Ra-"

  s.  Liber  diurnus  Romanorum  Pomisicum.  (Ed.  Garnoerii)
Pag.  56.