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seinein  Namen  ausgefertigt  2).  Nach  dieser  Bemerkung  läßt
sich  auch  ihr  frühes  Ansehen  leichtet  begreisen,  wie  z.  B.
schon  Siricius  im  Jahr  385  an  den  Bischof  Himerius  von
Tarracona  habe  schreiben  können:  „Keinem  Priester  sollen
die  Verordnungen  des  apostolischen  Stuhls  oder  die  verehrungswürdigen
  Entscheidungen  der  Sppodalschlüsse  unbekannt
seyn“  ##5),  und  auch  die  Geschichte  ihrer  Ausbreitung  gewinnt

64%  Notands  Cin  Epiet.  Siricii  ad  Himerium)  verba  de  insa  Synodo,
  quæ  hanc  Epistolam  e  Romana  Synodo  scriptam  innuunt.
  Ita  etiam  Siricü  epistola  Zellensi  Synodo  subjecta  in
Concilio  scripta  traditur:  Data  Romæ  in  Concilio  Episcoporam
  LXXX.  Similiter  epistola  sive  ejusdem  Siricit  sive
Inndeenlüs,  quaæ  Canones  Synodi  Romanorum  in  Conciliorum
editionibus  inscribitur,  hunc  titulum  habet  in  Codice  Fossatensi:
  Incipiunt  cspitula  Synodi  Romanorum.  Epistola  Synodi.
  Et  post  tabulam  sex  capitulorum  subditur:  Canones
Romanorum.  Baller.  diss.  pag.  252.

Der  Spnodus,  von  welchem  im  Schreiben  des  Siricius  die
Rede  ist,  war  vielleicht  nur  Versammlung  der  rämischen  Geistlichkeit,
  oder  etwa  einiger  der  nächstumliegenden  Bischöfe;  denn
es  heißt  in  dem  Schreiben,  daß  die  von  Himerius  gemachten
Anfragen  in  conventu  fratrum  nostrorum  vorgelesen  worden
sepen.  Doch  fällt  deswegen  die  Bemerkung  noch  nicht,  daß  die
ältesten  Dekretalen  gar  nicht  Werk  des  einzigen  römischen  Bischofs
  gewesen  sepen;  denn  man  sieht  hieraus,  daß  das  Ansehen
derselben  nichr  vom  Bischof,  sondern  von  der  dasigen  Kirche  abhieng,
  und  daß  Stimme  des  Vischofs  allein  noch  nicht  Stimme
der  Kirche  war.  Es  scheint  dem  damaligen  Sprachgebrauch
nach,  sogar  schon  in  dem  Namen  der  Dekretale  zu  liegen,  daß
sie  epistola  ab  universitate  duallam  missa  seyn  muüsse.

*  Mansi  Conc.  Tom.  III.  col.  661.  Dieses  Schreiben  des  Siricius
ist  die  erste  ichte  Dekretale  des  römischen  Bischofs,  die  man
bisher  gesunden  hat,  und  wahrscheinlich  auch  noch  finden  wird.
Vielleicht  sind  schon  einige  vorher  ergangen,  die  sich  eswa  nur
nicht  erhalten  haben,  denn  man  sileht  in  dieser  Dekretale  des