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Cresconius  ist,  so  viel  bisher  bekannt  worden,  der  erste,
welcher  Synodalschluͤsse  und  Fragmente  päbstlicher-Schreiben
(denn  da  in  einem  paͤbstlichen  Schreiben  oft  mehrere  Materien
  abgehandelt  sind,  so  mußten  bei  Cresconius  die  Dekretalen
  in  lauter  Fragmente  zerfallen)  recht  ohne  Unterschied
nach  gewissen  Titeln  zusammengeordnet  hat.  Jetzt  hatte
die  Gleichstellung  und  gleiche  Werthschätzung  der  Synodalschlüsse
  und  der  Schreiben  rimischer  Bischöfe  diejenige
Stufe  erreicht,  welche  wenigstens  diesem  Zeitalter  die  Rückkehr
  zu  richtigern  Begriffen  fast  unmöglich  machte.  Cresconius
  ist  es  zwar  nicht  eigentlich,  dem  man  dieses  zuzuschreiben
  hat,  aber  seiner  Methode,  die  zwar  auch  bei  ihm  nicht
für  diese  Absicht  war,  aber  durch  welche  doch  besonders  bei
der  Menge  und  Beschaffenheit  seiner  Nachfolger,  gegen  aller
Menschen  Befürchten,  und  selbst  gegen  der  Interessenten  Erwartung
  diese  Absicht  erreicht  wurde.  Wer  sollte  glauben,
daß  bloß  eine  se  gering  scheinende  Veränderung  der  Methode
  solche  Wirkungen  haben  könnte?  Allein  hat  sie  es  auch
nicht  gehabt,  es  braucht  oft  nur  noch  den  Fingerdruck  eines
  Kindes,  um  bei  einer  Maschine,  in  der  alle  Federn
eben  bereits  losbrechen  wollen,  den  Augenblick  der  Wirkung
zu  beschleunigen.

K.  45.

Eine  Sammlung,  die  so  streng  gebraucht  und  abgeschrie,
ben  wurde,  wie  Dionysens  Sammlung,  außer  der  man,  seitdem
  sie  herausgekommen  war,  selbst  zu  Rom  keine  andere
mehr  zu  kennen  schien,  konnte  nicht  lange  ohne  Verändeneueste

  Ausgabe  mit  Hauteserre's  Anmerkungen  s.  in  Meermanni
thes.  T.  I.  peg.  150.

Von  der  concorcia  canonum  hat  man  nur  eine  Ausgabe  in
Justelli  Bibl.  jur.  can.  T.  I.  pag.  34.  append.